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| RG, 10.07.1903 - Rep. III. 108/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Ordentliches Civilgericht, oder Gewerbegericht?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 55, 265
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 15.02.1984 - VIII ZR 213/82
Entschädigungsanspruch nach § 557 BGB im Konkurs
Denn bei den Löhnen und Gehältern handelt es sich um Ansprüche, welche kraft Gesetzes nach Maßgabe des § 22 KO für die Zeit nach Konkurseröffnung als Masseschulden im Sinne des § 59 Abs. 1 Nr. 2 KO anzusehen (vgl. RGZ 55, 265, 267;… Böhle-Stamschräder/Kilger, KO, 14. Aufl. § 59 Anm. 4;… Mentzel/Kuhn/Uhlenbruck, KO, 9. Aufl. § 59 Rdn. 12) und als solche im Range des § 60 Abs. 1 Nr. 1 KO zu befriedigen sind. - BAG, 16.10.1985 - 5 AZR 203/84
BfA - Konkurs - Lohnansprüche - Anspruchsübergang
Der Arbeitnehmer ist daher für die Zeit, in der ein im Zeitpunkt der Konkurseröffnung bereits angetretenes Arbeitsverhältnis fortbesteht, mit den Ansprüchen für die Zeit von Konkurseröffnung bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses Massegläubiger, und zwar selbst dann, wenn die Arbeitsleistung vom Konkursverwalter nicht abgenommen worden ist (…Mentzel/Kuhn/Uhlenbruck, KO, 9. Aufl., § 22 Rz 24; RGZ 55, 265, 267). - BAG, 30.10.1985 - 5 AZR 484/84
Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Konkursverwalter - Anspruch auf Zahlung …
Der Arbeitnehmer ist daher für die Zeit, in der ein im Zeitpunkt der Konkurseröffnung bereits angetretenes Arbeitsverhältnis fortbesteht, mit den Ansprüchen für die Zeit ab Konkurseröffnung bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses Massegläubiger, und zwar selbst dann, wenn die Arbeitsleistung vom Konkursverwalter nicht abgenommen worden ist (BAG 31, 288, 297 = AP Nr. 1 zu § 60 KO, zu II 6 der Gründe;… Kuhn/Uhlenbruck, KO, 10. Aufl., § 22 Rz 24;… Böhle-Stamschräder/Kilger, KO, 14. Aufl., § 59 Anm. 4; RGZ 55, 265, 267).
- OLG Hamm, 02.06.1986 - 8 U 298/85
Gesellschafter - Geschäftsführer einer GmbH - Kündigung im Konkursverfahren
Das ist bei einem Dienstverhältnis der Fall, wenn Kündigungsfristen einzuhalten sind, solange das Dienstverhältnis besteht und nicht etwa fristlos oder gem. § 22 KO wirksam beendet worden ist (RGZ 55, 265). - BAG, 30.10.1985 - 5 AZR 480/84
Darlegungsumfang eines insolventen Arbeitgebers bei Versagung von Lohnansprüchen …
Der Arbeitnehmer ist daher für die Zeit, in der ein im Zeitpunkt der Konkurseröffnung bereits angetretenes Arbeitsverhältnis fortbesteht, mit den Ansprüchen für die Zeit ab Konkurseröffnung bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses Massegläubiger, und zwar selbst dann, wenn die Arbeitsleistung vom Konkursverwalter nicht abgenommen worden ist (BAG 31, 288, 297 = AP Nr. 1 zu § 60 KO, zu II 6 der Gründe;… Kuhn/Uhlenbruck, KO, 10. Aufl., § 22 Rz 24;… Böhle-Stamschräder/Kilger, KO, 14. Aufl., § 59 Anm. 4; RGZ 55, 265, 267). - BAG, 30.10.1985 - 5 AZR 507/84
Anspruch auf Zahlung des Arbeitsentgeltes - Lohnansprüche als Masseschuld - …
Der Arbeitnehmer ist daher für die Zeit, in der ein im Zeitpunkt der Konkurseröffnung bereits angetretenes Arbeitsverhältnis fortbesteht, mit den Ansprüchen für die Zeit ab Konkurseröffnung bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses Massegläubiger, und zwar selbst dann, wenn die Arbeitsleistung vom Konkursverwalter nicht abgenommen worden ist (BAG 31, 288, 297 = AP Nr. 1 zu § 60 KO, zu II 6 der Gründe;… Kuhn/Uhlenbruck, KO, 10. Aufl., § 22 Rz 24;… Böhle-Stamschräder/Kilger, KO, 14. Aufl., § 59 Anm. 4; RGZ 55, 265, 267).
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