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| RG, 02.12.1903 - Rep. V. 241/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Schuldübernahme. B.G.B. § 416.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 56, 200
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 30.10.1953 - V ZR 134/52
Rechtsmittel
Die Übernahme von Hypotheken in Anrechnung auf den Kaufpreis stellt zwischen Verkäufer und Käufer regelmässig die Vereinbarung einer den bisherigen persönlichen Schuldner befreienden Schuldübernahme dar (RGZ 56, 200; 75, 338; RG in WarnRspr 1912 Nr. 249; RG JW 1932, 1043; KG in JW 1938, 1916).Von Bedeutung aber ist, daß die Hypothekengläubiger die Genehmigung zur Schuldübernahme durch den Beklagten auch noch hätten aussprechen können, nachdem das Grundstück wieder auf den Kläger übertragen worden wäre (RGZ 56, 200 [201]; 75, 338 [342]), und daß sie andererseits die Möglichkeit gehabt hätten, die erneute Schuldübernahme durch den Kläger zu verweigern.
- BGH, 26.03.1954 - V ZR 176/52
Rechtsmittel
Die Übernahme einer dinglich gesicherten Schuld durch den Erwerber eines Grundstücks gegenüber dem Veräusserer wird sich zwar in der Regel als eine die Befreiung bezweckende Schuldübernahme darstellen (vgl. RGZ 56, 200; 75, 340; RG vom 15. Februar 1932 in JW 1932, 1043 6 und die dort angeführten weiteren Entscheidungen;… BGB RGRK 10. Aufl. § 415 Anm. 1;… Palandt 12. Aufl. § 415 Anm. 1).
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