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| RG, 14.01.1904 - Rep. VI. 206/03 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Bürgschaft; Stundung der Hauptschuld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 56, 310
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 28.11.2017 - XI ZR 211/16
Bürgschaft: Berufung des Bürgen auf ein Leistungsverweigerungsrecht des …
Eine dem Bürgen nachteilige Abrede ist als Vertrag zulasten Dritter diesem gegenüber unwirksam (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2002 - IX ZR 443/00, WM 2002, 2278, 2280; für eine Stundungsvereinbarung zwischen Gläubiger und Hauptschuldner, die dem Bürgen nicht zugutekommen sollte: RGZ 56, 310, 312).Rn. 35 Eine in diesem Zusammenhang von der Revision angeführte Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 56, 310) ist nicht einschlägig.
- OLG Stuttgart, 12.07.2017 - 9 U 133/16
Kommanditistenhaftung: Statthaftigkeit einer gewillkürten Prozessstandschaft; …
Zur Bürgschaft hat bereits das Reichsgericht entschieden, dass der Gläubiger die Stundung der Hauptschuld nicht auf die Person des Hauptschuldners beschränken und den Bürgen hiervon ausschließen kann (RG, Urt. v. 14.01.1904, RGZ 56, 310, 313).
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