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Rechtsprechung
   RG, 03.05.1904 - Rep. VII. 372/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1904,294
RG, 03.05.1904 - Rep. VII. 372/03 (https://dejure.org/1904,294)
RG, Entscheidung vom 03.05.1904 - Rep. VII. 372/03 (https://dejure.org/1904,294)
RG, Entscheidung vom 03. Mai 1904 - Rep. VII. 372/03 (https://dejure.org/1904,294)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Anfechtung im Konkurse; Rückgewähr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 58, 105
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 11.09.2025 - III ZR 274/23

    Aufrechnung, Gegenseitigkeit, Drittschadensliquidation, Aufrechnungsverbot

    Im Übrigen gelten die von der Revision erwähnten "praktischen Gründe", aus denen schon das Reichsgericht die Aufrechnung des Pfandgläubigers mit der verpfändeten Forderung gegen eine Forderung des Schuldners der verpfändeten Forderung zugelassen hat (RGZ 58, 105, 107 ff), vorliegend gleichermaßen.
  • BGH, 02.10.1953 - IV ZB 66/53

    Rechtsmittel

    Die Verpfändung von Forderungen gegen einen Schuldner an diesen für Forderungen des Schuldners gegen den Gläubiger ist zulässig (RGZ 57, 358 [363]; 58, 105 [109]; 116, 207).
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