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Rechtsprechung
   RG, 01.06.1904 - Rep. V. 542/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1904,254
RG, 01.06.1904 - Rep. V. 542/03 (https://dejure.org/1904,254)
RG, Entscheidung vom 01.06.1904 - Rep. V. 542/03 (https://dejure.org/1904,254)
RG, Entscheidung vom 01. Juni 1904 - Rep. V. 542/03 (https://dejure.org/1904,254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Zu § 826 B.G.B.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 58, 219
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.07.2001 - VI ZR 160/00

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Unterlassen

    a) Ob das Berufungsgericht die Gesamtumstände in erforderlichem Umfang gewürdigt hat und einen Verstoß gegen die guten Sitten annehmen durfte, ist revisionsrechtlicher Nachprüfung zugänglich (vgl. RGZ 58, 219, 220; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1990 - IX ZR 9/90 - NJW 1991, 353, 354 m.w.N.;… Stein-Jonas-Grunsky, ZPO, 21. Aufl., §§ 549, 550 Rdn. 29).
  • LG Karlsruhe, 10.05.2006 - 13 O 79/04
    Wer von Rechten nur mit dem Ziel Gebrauch macht, andere zu schädigen, wer insbesondere formale Rechtspositionen allein zu dem Zweck begründet, den Vertragspartner in die Enge zu treiben und sich selbst hierdurch vertraglichen Verpflichtungen zu entziehen, handelt nach einhelliger Auffassung sittenwidrig (vgl. RGZ 58, 219: Planmäßiges Handeln eines Gläubigers, um seinem Schuldner den allgemein Kredit abzuschneiden, zu dem Zweck, das Grundstück in der Zwangsversteigerung billig zu erwerben; BGH WM 62, 929: Grundstückserwerb in der künstlich herbeigeführten Zwangsversteigerung).
  • BGH, 14.07.1954 - VI ZR 99/53

    Rechtsmittel

    Das Reichsgericht habe ausgesprochen, dass selbst dann, wenn die einzelnen Handlungen nicht zu beanstanden seien, doch das Verhalten im ganzen gesehen eine fortgesetzte sittenwidrige Handlung ergeben könne (RGZ 58, 219 [223]).
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