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Rechtsprechung
   RG, 28.06.1904 - Rep. VII. 56/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1904,273
RG, 28.06.1904 - Rep. VII. 56/04 (https://dejure.org/1904,273)
RG, Entscheidung vom 28.06.1904 - Rep. VII. 56/04 (https://dejure.org/1904,273)
RG, Entscheidung vom 28. Juni 1904 - Rep. VII. 56/04 (https://dejure.org/1904,273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Feuerversicherung; Vertretung bei der Schadensliquidation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 58, 342
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67

    Mangel des rechtlichen Grundes der Überzahlung - Berechnung des …

    Indessen habe das Reichsgericht (RGZ 58, 342; 101, 402; RG in JW 1938, 381) mit Zustimmung der herrschenden Lehre den § 166 Abs. 1 BGB auf den Wissensvertreter für analog anwendbar erklärt mit der Folge, daß das Kennen und Kennenmüssen des Wissensvertreters dem Vertretenen zuzurechnen seien.
  • BGH, 13.06.1957 - II ZR 35/57

    Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

    Dies folgt schon daraus, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 133, 117; 58, 342 u a.m.) die Obliegenheiten (anders als die Prämienzahlungspflicht) keine echten, d.h. unmittelbar erzwingbaren Verbindlichkeiten darstellen, für deren Erfüllung alle Versicherungsnehmer als Gesamtschuldner haften würden, sondern bloße Verhaltensnormen sind, die jeder Versicherungsnehmer selbständig beachten muß, wenn er sich seinen eigenen Versicherungsanspruch erhalten will (vgl. auch Kisch Hdb. III, 567, der diesen Gedanken allerdings nicht klar durchführt).
  • BGH, 18.01.1966 - V ZR 113/63

    Vermietermitteilung nach § 571 Abs. 2 Satz 2 BGB

    Diese entsprechende Anwendbarkeit gilt insbesondere für Mitteilungen (vgl. RGZ 58, 342, 346 sowie Enneccerus/Nipperdey a.a.O. an und in Fußnote 14).
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