Rechtsprechung
| RG, 20.04.1904 - Rep. I. 15/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Papierfundstellen
- RGZ 58, 55
Wird zitiert von ... (12)
- BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 16/09 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Daran knüpfte das Reichsgericht (RG) an: Mit Urteil vom 20.4.1904 (RGZ 58, 55) entschied es, dass vor der Handelsregistereintragung zwar noch keine GmbH, wohl aber die Vereinigung derjenigen Personen bestehe, die den Gesellschaftsvertrag abgeschlossen haben, also eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die durch Eintragung in das Handelsregister eine GmbH werden solle. - BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 10/09 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Daran knüpfte das Reichsgericht (RG) an: Mit Urteil vom 20.4.1904 (RGZ 58, 55) entschied es, dass vor der Handelsregistereintragung zwar noch keine GmbH, wohl aber die Vereinigung derjenigen Personen bestehe, die den Gesellschaftsvertrag abgeschlossen haben, also eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die durch Eintragung in das Handelsregister eine GmbH werden solle. - BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 6/09 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Daran knüpfte das Reichsgericht (RG) an: Mit Urteil vom 20.4.1904 (RGZ 58, 55) entschied es, dass vor der Handelsregistereintragung zwar noch keine GmbH, wohl aber die Vereinigung derjenigen Personen bestehe, die den Gesellschaftsvertrag abgeschlossen haben, also eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die durch Eintragung in das Handelsregister eine GmbH werden solle.
- BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 2/09 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Daran knüpfte das Reichsgericht (RG) an: Mit Urteil vom 20.4.1904 (RGZ 58, 55) entschied es, dass vor der Handelsregistereintragung zwar noch keine GmbH, wohl aber die Vereinigung derjenigen Personen bestehe, die den Gesellschaftsvertrag abgeschlossen haben, also eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die durch Eintragung in das Handelsregister eine GmbH werden solle. - BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 17/09 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Daran knüpfte das Reichsgericht (RG) an: Mit Urteil vom 20.4.1904 (RGZ 58, 55) entschied es, dass vor der Handelsregistereintragung zwar noch keine GmbH, wohl aber die Vereinigung derjenigen Personen bestehe, die den Gesellschaftsvertrag abgeschlossen haben, also eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die durch Eintragung in das Handelsregister eine GmbH werden solle. - BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 9/09 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Zudem leugnete das Reichsgericht eine Vorgesellschaft als Rechtsträgerin vor der Eintragung und lehnte die Kontinuität zwischen der in Gründung befindlichen und der eingetragenen Kapitalgesellschaft ab: Mit Urteil vom 20.4.1904 (RGZ 58, 55) entschied es für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), dass vor der Handelsregistereintragung zwar noch keine GmbH, wohl aber die Vereinigung derjenigen Personen bestehe, die den Gesellschaftsvertrag abgeschlossen haben, also eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die durch Eintragung in das Handelsregister eine GmbH werden solle. - BGH, 02.05.1966 - II ZR 219/63
Rechtsnatur eines Sacheinlageversprechens; Erbringung von Grundstücken und …
Diese Organisation ist nach § 7 Abs. 2 GmbHG berechtigt und verpflichtet, ein Viertel der in bar geschuldeten Stammeinlage und, wo dies der Gesellschaftsvertrag verlangt, auch mehr entgegenzunehmen (vgl. RGZ 58, 55; 83, 370, 373-375; 149, 293, 303/4; RG JW 1922, 94; BGHZ 15, 66, 68 [BGH 13.10.1954 - II ZR 295/53]; 37, 75) [BGH 29.03.1962 - II ZR 43/60]. - BSG, 19.10.2010 - B 5 RS 2/08 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Daran knüpfte das Reichsgericht an: Mit Urteil vom 20.4.1904 (RGZ 58, 55) entschied es, dass vor der Handelsregistereintragung zwar noch keine GmbH, wohl aber die Vereinigung derjenigen Personen bestehe, die den Gesellschaftsvertrag abgeschlossen haben, also eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die durch Eintragung in das Handelsregister eine GmbH werden solle. - BSG, 19.10.2010 - B 5 RS 3/09 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Daran knüpfte das Reichsgericht (RG) an: Mit Urteil vom 20.4.1904 (RGZ 58, 55) entschied es, dass vor der Handelsregistereintragung zwar noch keine GmbH, wohl aber die Vereinigung derjenigen Personen bestehe, die den Gesellschaftsvertrag abgeschlossen haben, also eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die durch Eintragung in das Handelsregister eine GmbH werden solle. - BSG, 19.10.2010 - B 5 RS 4/09 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Daran knüpfte das Reichsgericht an: Mit Urteil vom 20.4.1904 (RGZ 58, 55) entschied es, dass vor der Handelsregistereintragung zwar noch keine GmbH, wohl aber die Vereinigung derjenigen Personen bestehe, die den Gesellschaftsvertrag abgeschlossen haben, also eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die durch Eintragung in das Handelsregister eine GmbH werden solle. - BSG, 19.10.2010 - B 5 RS 5/09 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- BGH, 13.10.1954 - II ZR 295/53
Rechtsmittel
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