Rechtsprechung
| RG, 26.10.1904 - Rep. V. 156/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1904,325) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Schadensersatz aus unerlaubter Handlung.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 59, 104
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52
Politische Horoskope
Weiterhin verliert der Käufer, der eine mangelhafte Sache in Kenntnis des Mangels vorbehaltlos annimmt (§ 464 BGB) nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts auch bei arglistigem Verhalten des Verkäufers nicht nur die Gewährleistungsansprüche, sondern geht gleichzeitig auch etwaiger Schadensersatzansprüche aus Delikt verlustig (RGZ 59, 104; 101, 64). - OLG Bremen, 24.10.1990 - 1 U 49/90
Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses; Kenntnis des Käufers von einem …
Die Kenntnis des Klägers von den Mängeln schließt die Gewährleistungsansprüche in jeder Beziehung aus, also auch gegenüber etwaigen Ansprüchen aus unerlaubter Handlung (RGZ 59, 104, 105 f.; RGZ 101, 64, 73; RG JW 1915, 444; RG HRR 1934 Nr. 1193;… Staudinger-Honsell, BGB, 12. Aufl., § 464 Rdnr. 9;… Soergel-Huber, BGB, 11. Aufl., § 464 Rdnr. 3; Enneccerus-Lehmann Recht der Schuldverhältnisse, 15. Bearb., § 109 Nr. 5). - BGH, 02.05.1956 - V ZR 51/55
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts gilt dies auch bei arglistigem Verschweigen eines Mangels (RGZ 101, 64 [73]) und führt die vorbehaltlose Annahme der Kaufsache in diesem Falle sogar zum Verlust etwaiger Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung (RGZ 59, 104).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.