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Rechtsprechung
   RG, 23.09.1904 - Rep. II. 593/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1904,289
RG, 23.09.1904 - Rep. II. 593/03 (https://dejure.org/1904,289)
RG, Entscheidung vom 23.09.1904 - Rep. II. 593/03 (https://dejure.org/1904,289)
RG, Entscheidung vom 23. September 1904 - Rep. II. 593/03 (https://dejure.org/1904,289)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Hinterlegung; Verweisung auf die hinterlegte Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 59, 14
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.01.1957 - II ZR 189/55

    Rechtsmittel

    Das Reichsgericht hat zwar (RGZ 59, 14 [18]) dem Schuldner vor einer Hinterlegung die Verpflichtung zur Prüfung der Sach- und Rechtslage auferlegt und das Recht zur Hinterlegung bei einer klaren Sachlage verneint.

    Es hat aber in ständiger Rechtsprechung subjektive Zweifel des Schuldners als Rechtfertigung einer Hinterlegung jedenfalls dann anerkannt, wenn diese Zweifel einen verständigen Grund haben (RGZ 59, 14 [19]; 69, 143 [149]; 70, 88, [90]; 89, 401 [402]).

  • BGH, 17.10.1952 - I ZR 45/52

    Hinterlegung im Ost-West-Streit

    Der Schuldner ist wegen einer Ungewißheit über die Person des Gläubigers dann zur Hinterlegung berechtigt, wenn die mit verkehrsüblicher Sorgfalt vorgenommene Prüfung zu begründetem Zweifel über die Person des Gläubigers führt (RGZ 59, 14, 18; 70, 88; RG in JW 1927, 523).
  • BGH, 03.11.1961 - V ZR 10/60
    Dieser Zweifel muß ein solcher sein, daß dem Schuldner nach verständigem Ermessen nicht zugemutet werden kann, ihn auf seine Gefahr hin zu lösen (BGHZ 7, 302, 306/307; RGZ 59, 14, 18; 70, 88, 90; RG JW 1927, 523).
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