Rechtsprechung
| RG, 29.11.1904 - Rep. VII. 254/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anfechtung außerhalb des Konkurses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 59, 195
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 05.12.1991 - IX ZR 271/90
Unzulässige Rechtsausübung bei Gläubigeranfechtung - Anfechtung wegen mittelbarer …
Zwei rechtlich getrennte Geschäfte können nach der - für die Gläubigeranfechtung maßgeblichen - wirtschaftlichen Betrachtungsweise dann als eine einheitliche Rechtshandlung des Schuldners bewertet werden, wenn dessen Wille von Anfang an darauf gerichtet ist, aus seinem Vermögen den Leistungsgegenstand auf dem Umweg über die Mittelsperson im Endergebnis dem Anfechtungsgegner zuzuwenden (RGZ 43, 83, 84 f; 59, 195, 196 f; 69, 44, 47 f; 133, 290, 291 f; RG LZ 1909, Sp. 693 f; 1910, Sp. 866 f; BGHZ 38, 44, 46;… BGH, Urt. v. 19. März 1980 - VIII ZR 195/79, WM 1980, 598; BFH ZIP 1983, 727, 729;… Jaeger aaO. Einleitung II 1 a, S. 10, § 1 Rdn. 50 und 72;… Warneyer/Bohnenberg, AnfG 4. Aufl. § 1 Anm. I, S. 29 f;… Böhle-Stamschräder/Kilger, AnfG 7. Aufl. § 1 Anm. III 6). - BFH, 02.03.1983 - VII R 120/82
Duldungsbescheid - Anfechtungsgegner - Zwangsvollstreckung - Rückgewährsanspruch …
Maßgebend ist insoweit allein, daß die Ehefrau Werte aus ihrem Vermögen beseitigt hat, die, wenn auch in anderer Gestalt, in das Vermögen des Klägers gelangt sind (vgl. Urteil des Reichsgerichts - RG - vom 29. November 1904 VII 254/04, RGZ 59, 195, 197).Auf die rechtliche Gestaltung der Erwirkungshandlung kommt es dabei ebenfalls nicht an (vgl. RGZ 59, 195, 197).
Ohne Bedeutung ist dabei auch, ob dieses Ergebnis durch unmittelbare Rechtshandlungen zwischen dem Kläger und seiner Ehefrau erreicht worden ist (vgl. RGZ 59, 195, 196).
- BGH, 17.01.1985 - IX ZR 29/84
Ergänzung des die Anfechtungsklage begründenden Vortrags nach Ablauf der …
Für beide Anfechtungstatbestände ist es rechtlich unerheblich, ob die Zuwendung unmittelbar oder über einen Mittelsmann erfolgt ist (vgl. RGZ 43, 83; 46, 101; 48, 148; 59, 195; 133, 290, 291; BGHZ 72, 39, 41) [BGH 14.06.1978 - VIII ZR 149/77]. - BGH, 14.06.1978 - VIII ZR 149/77
Konkursanfechtung bei Erbanteilsverkürzung
Grundsätzlich ist dies nur dann der Fall, wenn der spätere Gemeinschuldner selbst einen Anspruch auf Verschaffung des Gegenstandes gegen die Mittelsperson hatte (…BGH a.a.O.; RGZ 43, 83; 59, 195; 69, 44, 47;… Böhle-Stamschräder, KO 12. Aufl. § 37 Anm. 2;… vgl. Jaeger a.a.O. § 37 Anm. 8, § 32 Anm. 23, § 30 Anm. 32). - BGH, 08.07.1954 - IV ZR 20/54
Rechtsmittel
In der Rechtsprechung und im Schrifttum ist anerkannt, daß auch eine mittelbare Zuwendung, bei der der Gläubiger des Gemeinschuldners nicht direkt aus dessen Vermögen Leistungen erhält, sondern ein Dritter die Schuld tilgt, der Konkursanfechtung unterliegen kann, sofern die Konkursmasse durch die Ersatzforderung des Dritten schwerer belastet wird, als es vorher der Fall war (RGZ 46, 101 [103]; 48, 148 [149]; 59, 195 [196]; 81, 144 [145]; Jaeger § 30 Anm. 32 [S. 576];… Mentzel KO 5. Aufl. § 30 Anm. 26 [S. 208]).
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