Rechtsprechung
| RG, 25.03.1882 - Rep. I. 203/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rechte eines Konkursverwalters bezüglich Mietzinsen, welche vom Gemeinschuldner an einen Dritten zediert wurden; Feststellung des Tages der Zahlungseinstellung; Benachteiligung der Konkursgläubiger durch eine Sicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 6, 109
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.12.1989 - IX ZR 283/88
Fälligkeit von Leasingraten; Vorausverfügung über den Erlös der Leasingsache
Das Reichsgericht hielt in der Folgezeit Vorausabtretungen künftiger Miet- und Pachtzinsen bei Immobilien für unwirksam (RGZ 6, 109, 112 f.; 33, 45, 50).Die Gesetzesänderung erfolgte auch nicht etwa deshalb, weil der Gesetzgeber die Wirksamkeit von Vorausverfügungen über Mietzinsansprüche allgemein als unbefriedigend empfunden hätte (vgl. aber RGZ 6, 109, 112 f.).
- RG, 05.01.1898 - VI 288/97
K.O. § 48 Ziff. 1. Vertragsauslegung
Die Sätze scheinen mehr (vielleicht im Anschlusse an Oetker, in der Zeitschrift für deutschen CivilprozeßOq. 69 F. 97 flg.) dazu bestimmt zu sein, eine von der herrschenden, auch in der Reichsgerichts-Judikatur (Entsch. des R.G.'s in Civils. Bd. 1 S. 347 flg., Bd. 33 S. 45 flg.) anerkannten Auffassung abweichende Ansicht über die Bedeutung des § 17 Ziff. 2 K.O. anzudeuten, wie andere Ausführungen des Berufungsgerichtes augenscheinlich der Opposition gegen diese Judikatur (Entsch. des R.G.'s in Civils. Bd. 6 S. 109 flg.) dienen.
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