Rechtsprechung
| RG, 12.12.1881 - IV 769/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 6, 233
Wird zitiert von ...
- BGH, 08.05.1953 - V ZR 132/51
Zulässigkeit des Rechtsweges
Die behandelte Entscheidung führt weiter aus, daß für rechtliche, wenn auch, wenigstens nach heutiger Anschauung, im öffentlichen Rechte begründete Ansprüche auf Vermögenswerte Leistung zu kirchlichen Zwecken in bestimmter und ständiger Rechtsprechung, wie des vormaligen preußischen Obertribunals, so auch des Reichsgerichts, der ordentliche Rechtsweg zugelassen sei, soweit nicht besondere landesgesetzliche Vorschriften entgegenstanden (vgl. auch RGZ 1, 140; 5, 300; 6, 233; 7, 136).
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