Rechtsprechung
| RG, 10.12.1881 - Rep. I. 620/81 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- opinioiuris.de
Annehmbarkeit der Revision
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bedingung der Annehmbarkeit der Revision durch die Nennung der Parteien dem Namen nach in der Revisionsschrift und durch die Angabe des Revisionsgerichts in der Ladung
Papierfundstellen
- RGZ 6, 349
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 29.06.1956 - V ZB 20/56
Einlegung der Berufung oder Revision
Auch das Schrifttum ist dem Reichsgericht gefolgt (…Baumbach-Lauterbach, ZPO, 24. Aufl., § 518 Anm. 2 B d;… Stein-Jonas-Schönke, 17./18. Aufl., § 518 Anm. II 2 Note 12;… Sydow-Busch 22. Aufl., § 518 Anm. 2;… mit Einschränkung Nikisch, Zivilprozessrecht § 120 S. 474/5 und Zöller, ZPO, 7. Aufl., § 518 Anm. 29 dessen Ausführung; nötig sei die Angabe des Berufungsklägers oder Aktenzeichens ersichtlich auf einem Druckfehler beruht und auch durch die für das zweite Erfordernis angeführten Entscheidungen JW 1885, 184; RGZ 6, 349; 68, 390 nicht gedeckt wird). - BGH, 29.06.1956 - V ZR 20/56 Auch das Schrifttum ist dem RG gefolgt (…Baumbach-Lauterbach, ZPO, 24. Aufl., § 518 Anm. 2 B d;… Stein-Jonas-Schönke, 17./18. Aufl., § 518 Anm. II 2 Note 12;… Sydow-Busch, 22. Aufl., § 518 Anm. 2;… mit Einschränkung Nikisch, ZivProzB § 120 S. 474/5, und Zöller, ZPO, 7. Aufl., § 518 Anm. 2, dessen Ausführung, nötig sei die Angabe des BerKl. oder Aktenzeichens, ersichtlich auf einem Druckfehler beruht und auch durch die für das zweite Erfordernis angeführten Entsch. JW 85, 184; RGZ 6, 349; 68, 390 nicht gedeckt wird).
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