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Rechtsprechung
   RG, 22.02.1905 - I 476/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1905,404
RG, 22.02.1905 - I 476/04 (https://dejure.org/1905,404)
RG, Entscheidung vom 22.02.1905 - I 476/04 (https://dejure.org/1905,404)
RG, Entscheidung vom 22. Februar 1905 - I 476/04 (https://dejure.org/1905,404)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 60, 172
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 09.03.2017 - 18 U 19/16

    Rechtstellung des mit der Verfolgung von Ersatzansprüchen beauftragten besonderen …

    Rn. 381 (aa) Die Regelung des § 136 Abs. 1 Satz 1 3. Alt. AktG, welche die Neutralisierung von Sonderinteressen eines Aktionärs bezweckt, die ihrer Art nach typischerweise dazu führen würden, dass sich die Stimmabgabe nicht am Gesellschaftsinteresse, sondern am Eigeninteresse des Abstimmenden orientiert (vgl. RGZ 60, 172; OLG Frankfurt a. Main GmbhR 1990, 79, 81; OLG München, ZIP 2008, 73, 74; OLG München…, Urteil vom 03.03.2010 - z U 4744/09, zitiert nach juris, dort Rdnr. 37; LG Frankfurt…, Urteil vom 26.02.2013 - 5 O 110/12, zitiert nach juris, dort Rdnr. 46; Villeda, AG 2013, 57, 58; Diekmann/Fleischmann, AG 2013, 141), lautet:.
  • BGH, 09.12.1968 - II ZR 57/67

    GmbH: Gesellschafter-"Beschluß" ohne Mehrheit

    Diese Vorschrift beruht ebenso wie die im wesentlichen gleichlautenden §§ 34 BGB, 43 Abs. 3 Satz 2 GenG auf der Erwägung, "daß von einem selbst Beteiligten eine Zurückstellung seiner eigenen Interessen nicht erwartet werden kann" (RGZ 74, 276; 60, 172).

    Darüber hinaus würde das Wohl der Gesellschaft nicht nur nicht gefördert, sondern unter Umständen sogar entgegen dem Gesetzeszweck gefährdet, wenn gerade solche Persönlichkeiten unter den Gesellschaftern, die für das Geschäftsführeramt häufig am besten geeignet sind, von der Mitwirkung bei ihrer Wahl ausgeschlossen wären und es auf diese Weise dazu kommen könnte, daß nur ein Nichtgesellschafter genügend Stimmen erhielte (RGZ 81, 37; 74, 276, 279; 60, 172 m.w.N.).

  • OLG München, 03.03.2010 - 7 U 4744/09

    Aktiengesellschaft: Anfechtungsbefugnis eines durch Squeeze Out ausgeschlossenen …

    Dann ist der Verbandswille von verbandsfremden Sonderinteressen der Aktionäre frei zu halten (bereits RGZ 60, 172, 173; OLG Frankfurt a. Main GmbHR 1990, 79, 81; OLG München ZIP, 2008, 73, 74; Hüffer, Festschr. für Hensius, 1991, 337, 341/342).
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