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| RG, 08.03.1905 - Rep. V. 407/04 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Höchsthypothek.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 60, 243
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 185/57
Rechtsmittel
Die Abmachungen zwischen diesem und der Beklagten würden aber nur dann gemäß § 134 BGB nichtig gewesen sein, wenn der Kläger sich damit bewußt an einem unzulässigen Kompensationsgeschäft der Beklagten mit der Firma W. beteiligt und damit auch seinerseits gegen das Strafgesetz verstoßen hätte; denn zur Nichtigkeit eines Geschäftes gemäß § 134 BGB genügt regelmäßig nicht, daß nur eine Partei gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen und sich strafbar gemacht hat (BGB RGRK 10, Aufl. § 134 Anm 2; Palandt BGB 17, Aufl. § 134 Anm, 2 a; RGZ 60, 243, 276; 78, 377, 353; 104, 105, 107).
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