Rechtsprechung
| RG, 17.03.1905 - Rep. V. 213/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Versteigerung.; Abhalten vom Bieten.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 60, 273
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90
Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine …
b)aa) Allerdings hat der Verstoß gegen ein Verbotsgesetz in der Regel die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts nur dann zur Folge, wenn sich das Verbot gegen beide Seiten richtet (st.Rspr. seit RGZ 60, 273). - BGH, 14.12.1999 - X ZR 34/98
Beschenkter Sparkassenangestellter
Diese unterschiedliche Bewertung kommt bereits in den "Motiven zu dem Entwurfe eines BGB" zum Ausdruck (Bd. I S. 210), entspricht seit dem Beschluß der Vereinigten Zivilsenate des Reichsgerichts vom 17. März 1905 (RGZ 60, 273, 276 f.) der Rechtsprechung dieses Gerichts und ist auch vom Bundesgerichtshof - gegen Stimmen in der Literatur (vgl. z.B. Canaris, Gesetzliches Verbot und Rechtsgeschäft, S. 23, 9 m.w.N.) - seiner ständigen Rechtsprechung zugrunde gelegt worden (vgl. BGHZ 118, 142, 145 m.w.N.). - BayObLG, 05.03.2001 - 5Z RR 174/99
Zum Gebot, Vermögensgegenstände der öffentlicher Träger nicht unter ihrem Wert zu …
Verträge, durch deren Abschluss beide Vertragspartner ein gesetzliches Verbot verletzen, sind im allgemeinen nichtig (ständige Rechtsprechung seit RGZ 60, 273; vgl. BGHZ 143, 283/287).
- BGH, 23.04.1968 - VI ZR 217/65
Wirksamkeit eines Verkaufs von Futtermittel - Rechtliche Beurteilung von …
Das gilt vor allem dann, wenn bei einem Vertrag das Verbot nur den einen Teil trifft: in der Regel ist der Vertrag nicht ungültig (BGHZ 46, 24, 26 [BGH 01.06.1966 - VIII ZR 65/64]; RGZ 60, 273, 277; 100, 39, 40; 106, 316, 317; 170, 155, 156). - BGH, 10.12.1975 - VIII ZR 306/74
Teilnichtigkeit des Erschließungsvertrages bei Nichtbeachtung kommunaler …
Es ist seit langem in der Rechtsprechung anerkannt, daß ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot, das nur einen der Vertragsbeteiligten betrifft, in der Regel das Rechtsgeschäft im ganzen nicht nichtig macht, wenn das gesetzliche Verbot nur die eine Seite der Beteiligten in ihren Handlungen beeinflussen und vom Abschluß eines Vertrags abhalten sollte (RGZ 60, 273, 275; 100, 39, 40; 104, 105, 107; 170, 155, 156). - OLG Bremen, 10.10.2014 - 2 Sch 2/14
Wirksamkeit des Schiedsspruchs trotz fehlender oder fehlerhaft erteilter …
Diese unterschiedliche Bewertung kommt bereits in den "Motiven zu dem Entwurf eines BGB" zum Ausdruck (Bd. I, S. 210), entspricht seit dem Beschluss der Vereinigten Zivilsenate des RG vom 17.3.1905 (RGZ 60, 273, 276 f.) der Rechtsprechung des BGB - gegen Stimmen in der Literatur (vgl. z.B. Canaris, Gesetzliches Verbot und Rechtsgeschäft, S. 9, 23 m.w. Nachw.) -, und ist seiner ständigen Rechtsprechung zugrunde gelegt worden (vgl. BGHZ 118, 142, 145). - BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64
Filmagent vermittelt Theatertournee
Dementsprechend hat das Reichsgericht seit RGZ 60, 273 ff (Vereinigte Zivilsenate) in ständiger Rechtsprechung (RGZ 100, 39; 104, 105, 107; 170, 155 ff) angenommen, daß "der Regel nach das Rechtsgeschäft im ganzen nicht nichtig sei, wenn das gesetzliche Verbot nur die eine Seite der Beteiligten in ihren Handlungen beeinflussen und vom Abschluß eines Vertrages abhalten wolle, und nur nichtig werde, wenn sich das Verbot gegen beide Teile richte" (so: RGZ 100, 39, 40). - AG Arnsberg, 21.01.1998 - 3 C 522/97
Anspruch auf Schadensersatz wegen falscher Verdächtigung; Nichtigkeit des …
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