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| RG, 10.07.1905 - Rep. VI. 533/04 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausschluss eines Nachlaßgläubigers
Papierfundstellen
- RGZ 61, 221
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 28.11.1962 - V ZR 9/61
Prozeßstandschaft im Erbrecht
Die Nachlaßverwaltung ist entsprechend der Konkursverwaltung ausgestaltet, und die Rechtsstellung des Nachlaßverwalters ist deshalb auch ähnlich wie die des Konkursverwaltern (RGZ 61, 221, 222; 65, 287, 289; 72, 260; 135, 305, 307;… Planck/Flad, BGB 4. Aufl. § 1975 Vorbem. 6 b;… Staudinger/Lehmann a.a.O. § 1975 Rdn. 6, 7). - OLG Braunschweig, 11.04.1988 - 2 W 20/88 Die Nachlaßverwaltung ist der Konkursverwaltung vergleichbar ausgestaltet; der Nachlaßverwalter nimmt eine dem Konkursverwalter gleiche oder ähnliche Rechtsstellung ein (vgl. RGZ 72, 260, 261; BGHZ 38, 281, 284; ferner RGZ 61, 221, 222; 65, 287, 289; 135, 305, 307;… Marotzke in Staudinger, BGB 12. Aufl. § 1985 Rdn. 2).
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