Rechtsprechung
| RG, 12.02.1906 - Rep. VI. 343/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 62, 379
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91
Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung
Gleichwohl fordert die Bestimmung jene Schriftlichkeit für die Gültigkeit des Bürgschaftsvertrages (RGZ 62, 379, 381), so daß dieser einer bestimmten Form unterliegt. - BGH, 19.12.1958 - IV ZR 87/58
italienische Handschuhehe - Art. 3 ff EGBGB, Qualifikation im Internationalen …
Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob die sich auf Raape (Staudingers Kommentar Bd. 6, 1931 S. 177, 178;… Internationales Privatrecht 4. Aufl. S. 214) und Deuchler (…Festschrift für Raape, Hamburg 1948, S. 89) stützende, vom Reichsgericht (RGZ 62, 379, 381) abgelehnte Auffassung der Revision, daß bei Übermittlung einer Willenserklärung durch einen Boten ein zweiseitiges Rechtsgeschäft auch am Platze des Mandats oder am Absendeort vorgenommen ist, zutrifft. - BGH, 14.11.1991 - IX ZR 20/91
Übernahme einer Bürgschaft durch Mitglieder einer Baubetreuungsgesellschaft
Unterbleibt dies - wie im vorliegenden Falle -, so kann die Bürgschaft dennoch formgültig sein, wenn die Urkunde insoweit wenigstens eindeutig auslegungsfähig ist (RGZ 62, 379, 382 f;… BGH, Urt. v. 16. April 1962 - VII ZR 194/60, WM 1962, 575, 576;… Urt. v. 31. Mai 1978 - VIII ZR 109/77, WM 1978, 1065, 1066 unter IV 1). - BGH, 03.12.1992 - IX ZR 29/92
Erkennbarkeit der verbürgten Hauptschuld
aa) Die höchstrichterliche Rechtsprechung hält es grundsätzlich für möglich, im Einzelfall aus der Bezeichnung der Hauptschuld auf die Person des in der Urkunde nicht erwähnten Gläubigers zu schließen (RGZ 62, 379, 383; 76, 195, 200; 145, 229, 232;… BGH, Urt. v. 16. April 1962 - VII ZR 194/60, WM 1962, 575, 576). - LG Stuttgart, 28.10.2021 - 14 O 68/21
Gerichtsstand in Dieselskandal-Fällen
Für die Frage, wo der Vertrag geschlossen wurde, ist unerheblich, wo die sich aus ihm ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen sind (Anschluss an RG, Urteil v. 12. Februar 1906 - VI. 343/05, RGZ 62, 379; entgegen OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Juni 2021 - 16a AR 3/20).Rn. 35 Für die Frage, an welchem Ort der Vertrag geschlossen wurde, ist die Frage, wo er zu erfüllen ist, ohne Bedeutung (so bereits RG, Urteil v. 12.2.1906 - Rep. VI. 343/05 = RGZ 62, 379, 381).
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