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| RG, 02.04.1906 - Rep. VI. 283/05 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Pflichten des Gläubigerausschusses.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 63, 133
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.04.1978 - VII ZR 31/76
Pflichten des Gläubigerausschusses
Als Mitglieder des Gläubigerausschusses hätten sie umgehend nach ihrer Bestellung die bisherige Tätigkeit des Konkursverwalters überprüfen müssen, um sich auf diese Weise eine Grundlage für ihre weiteren Entscheidungen zu verschaffen (RGZ 63, 133, 137;… Jaeger/Weber, KO, 8. Aufl., § 88 Rdn. 2 a.E.).Auf die Angaben des Konkursverwalters hätten sie sich nicht verlassen dürfen; ihre Aufgabe war es vielmehr, dessen Berichte durch Prüfung der Kasse und Konten sowie der dazu gehörigen Belege zu kontrollieren (Senatsurteil BGHZ 49, 121; vgl. auch schon RGZ 20, 108, 110; 63, 133, 135; RG HRR 1935 Nr. 809; OLG Königsberg HRR 1934 Nr. 1713; OLG Koblenz KTS 1956, 159;… Jaeger/Weber a.a.O.).
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