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Rechtsprechung
   RG, 18.05.1906 - Rep. II. 469/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1906,33
RG, 18.05.1906 - Rep. II. 469/06 (https://dejure.org/1906,33)
RG, Entscheidung vom 18.05.1906 - Rep. II. 469/06 (https://dejure.org/1906,33)
RG, Entscheidung vom 18. Mai 1906 - Rep. II. 469/06 (https://dejure.org/1906,33)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • opinioiuris.de

    Revision auf Verletzung des französischen Rechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Begründung einer Revision auf einer Verletzung des französischen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 63, 318
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.01.1966 - VII ZR 54/64

    Leistungsstörungen beim Darlehensvertrag - Zubilligung eines …

    Seine Auslegung des französischen Rechts dahin, daß eine besondere Auseinandersetzungsklage entbehrlich sei, wenn sich die Gesellschafter auseinandergesetzt hätten, ist in der Revisionsinstanz nicht angreifbar ( §§ 549 Abs. 1, 562 ZPO vgl. RGZ 63, 318; 96, 96, 98).
  • BGH, 28.03.1961 - VI ZR 170/60

    Rechtsmittel

    Da dieses Recht als Auslandsrecht gilt, ist die Nachprüfung seiner Anwendung gemäß § 549 ZPO dem Revisionsgericht verschlossen (RGZ 61, 343, 346; 63, 318; 96, 96).
  • BGH, 15.11.1961 - VIII ZR 119/60

    Rechtsmittel

    Zur Nachprüfung, ob die Bestimmungen des code civil richtig angewandt worden sind, ist zudem der erkennende Senat nicht befugt, denn sie stellen hier kein revisibles Recht dar, weil sie nur als ausländisches, nämlich luxemburgisches Recht in Betracht kommen (vgl. RGZ 61, 343, 346; 63, 318; Wieczorek ZPO § 549 Anm. A I a 2 und F II a).
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