Rechtsprechung
| RG, 23.05.1906 - Rep. I. 603/05 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft. Schutzgesetz.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 63, 324
Wird zitiert von ...
- BGH, 20.09.1954 - III ZR 77/53
Rechtsmittel
Die Ansicht des Berufungsgerichts, daß die Klägerin nach Maßgabe der §§ 823 Abs. 2 BGB, 17 Bay.WassG einen Schadensersatzanspruch gegen die Nachbarn des Sch. kellers erworben habe, kann möglicherweise schon deshalb unrichtig sein, weil aus der Verletzung eines Schatzgesetzes nicht jedermann Schadensersatzansprüche herleiten kann, sondern nur derjenige, der gerade selbst zu den Personen gehört, deren Schutz das betreffende Gesetz bezweckt (ständige Rechtsprechung; vgl. RGZ 63, 324; 73, 32; 128, 298; 135, 243; und öfters), und durch § 17 Bay.WassG vielleicht nur der Grundstückseigentümer geschützt werden soll.
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