Rechtsprechung
| RG, 03.10.1906 - Rep. I. 66/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Gesellschaft m.b.H.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 64, 149
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.06.1985 - IX ZR 173/84
Übergang der Rechte aus Mietbürgschaft
- BGH, 09.06.1954 - II ZR 70/53
GmbH - Recht
Seine Erklärung bindet die Gesellschaft, auch wenn kein Gesellschafterbeschluß herbeigeführt worden ist (RGZ 160, 225 [231]; 104, 413 [415]; 64, 149 [153]; Scholz GmbHG § 17 Anm 15; Vogel GmbHG § 17 Anm 6; Baumbach-Hueck § 17 Anm 3 D; a.A.: Brodmann § 17 GmbHG § 2 c).Ein Verstoß gegen diese Vorschrift hat die Unwirksamkeit der Genehmigung (§ 125 BGB) zur Folge (RGZ 64, 149 [152]; 105, 152).
Auch diese Angabe ist erforderlich, da § 17 Abs. 2 GmbHG die Bezeichnung des Betrages verlangt, der "auf jeden der durch die Teilung entstehenden Geschäftsanteile entfällt" (RGZ 64, 149 [152]; 85, 46 [48]).
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