Rechtsprechung
| RG, 17.11.1906 - V. 70/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
75. Lichtschutzrecht.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 64, 299
Wird zitiert von ...
- BGH, 18.06.1954 - V ZR 29/53
Lichtschutzrecht für Fenster
Die Revision beruft sich weiter auf RGZ 64, 299 [303], wo ausgesprochen sei, die Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts über das Lichtschutzrecht ließen sich in ihrem Wortlaut allein kaum praktisch verwerten, da sie Lücken aufwiesen, ohne deren Ausfüllung sie in vielen Fällen praktisch gar nicht verwertet werden könnten.Im übrigen kann den von der Revision angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 2, 196; 64, 299) nicht entnommen werden, die Auslegung des Berufungsgerichts widerspreche den Grundsätzen, welche die Rechtsprechung für die Anwendung der hier in Betracht kommenden Vorschriften des Allgemeinen Landrechts herausgearbeitet hat.
In RGZ 64, 299 [303] ist vielmehr ausdrücklich auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Lücken der gesetzlichen Regelung durch jahrelange Rechtsprechung zu schließen.
In RGZ 64, 299 und 67, 79 hat das Reichsgericht mit seinen weiteren Grundsätzen gerade auf die angeführte Entscheidung Bezug genommen.
Die Fassung des Urteilsspruchs beruht dabei auf der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 32, 188 [196]; 64, 299 [304] und Urteil vom 7. November 1917 - V ZR 158/17 - Amtliches Nachschlagewerk Nr. 16 zu ALR I 8 § § 142 bis 146, 148).
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