Rechtsprechung
| RG, 05.11.1906 - Rep. VI. 603/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anrechnung von Pensionen u. Vermögenserwerb in Haftpflichtfällen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 64, 350
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 15.01.1953 - VI ZR 46/52
Anrechnung des Stammwerts der Erbschaft bei entgangenem Unterhalt aufgrund Tötung …
Diese Meinung hat es in einer weiteren Entscheidung (RGZ 64, 350 [355]) bestätigt. - BGH, 04.07.1972 - VI ZR 88/71
Ersatz von entgangenen Dienstbezügen eines Beamten; Ersatz anteiligen …
Anlaß zu diesen Regelungen gab die ältere Rechtsprechung des Reichsgerichts, die dem Schädiger mit Rücksicht auf die vom Dienstherrn gesetzlich geschuldeten Leistungen den Einwand der Vorteilsausgleichung zubilligte und ihn damit vom Schadensersatz freistellte (RGZ 64, 350; 70, 101; 82, 189; 92, 401; 130, 258). - BGH, 09.07.1957 - VI ZR 304/56 Nun ist es sicher richtig, daß aus der Rechtsprechung besonders die wiederholten Entscheidungen Anstoß erregt hatten, in denen es abgelehnt wurde, dem Schädiger die Verpflichtung aufzuerlegen, dem Dienstherrn die Last des Ruhegehalts oder der Hinterbliebenenfürsorge abzunehmen, die durch eine unerlaubte Handlung des Schädigers ausgelöst war (vgl. RGZ 64, 350; 70, 101; 82, 190 [192]; 92, 401; 130, 258 [261]; zur Kritik: Siber, Schuldrecht 1931 S 46, 47; Arnold, ZAkDR 1937, 399; Enneccerus-Lehmann, Schuldrecht, 13. Bearbeitung § 17 II 1 a).
In der Entscheidung RGZ 64, 350 [355] hat das Reichsgericht dann diesen Rechtsstandpunkt wieder eingeschränkt und in der Folgezeit den Ersatzanspruch des öffentlichen Dienstherrn in solchen Fällen verneint.
- BGH, 24.06.1969 - VI ZR 54/67
Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter …
- BGH, 24.06.1969 - VI ZR 112/67
Übergehende Ersatzansprüche der Hinterbliebenen infolge des Verunglückens des …
Die Teil-Abweisung des Feststellungsbegehrens durch das Berufungsgericht würde daher nur dann richtig sein, wenn es sich davon überzeugt hätte, daß bisher den Kindern kein Unterhaltsschaden erwachsen war, weil er mit Sicherheit in voller Höhe dadurch gedeckt ist, daß nunmehr die Mutter ihnen Unterhalt leistet und zwar aus dem Vermögen, aus dem bisher der Verunglückte die Kinder unterhalten hatte und das nunmehr kraft Erbfolge der Mutter zugefallen war (vgl. RGZ 64, 350, 360; BGH Urteil vom 10. Dezember 1964 - III ZR 169/63 - VersR 1965, 376, 379) [BGH 10.12.1964 - III ZR 169/63]. - BGH, 24.06.1969 - VI ZR 56/67
Haftungslage im Fall eines Flugzeugabsturzes ohne Überlebende - Anspruch auf …
- BGH, 24.06.1969 - VI ZR 101/67
Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter …
- BGH, 24.06.1969 - VI ZR 109/67
Übergehender Ersatzanspruch der Hinterbliebenen nach Verunglücken eines …
- BGH, 24.06.1969 - VI ZR 108/67
Übergehende Ersatzansprüche der Hinterbliebenen nach Verunglücken eines …
- BGH, 10.12.1964 - III ZR 169/63
Berücksichtigung des ererbten Vermögens bei der Bemessung entgangenen Unterhalts …
Denn wenn die Einkünfte aus dem Vermögen nicht infolge des Schadensereignisses entfallen sind, sondern für den Unterhalt des Kindes nach wie vor zur Verfügung stehen, dann trifft insoweit der in§ 843 Abs. 4 BGB und in sonstigen Bestimmungen enthaltene Rechtsgedanke, daß der Schädiger nicht durch die Unterhaltspflicht eines Dritten entlastet werden soll, nicht zu (RGZ 64, 350, 357 f, 360;… Wussow Haftpflichtrecht, 8. Aufl. TZ 1427).
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