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Rechtsprechung
   RG, 13.07.1906 - Rep. VII. 410/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1906,99
RG, 13.07.1906 - Rep. VII. 410/05 (https://dejure.org/1906,99)
RG, Entscheidung vom 13.07.1906 - Rep. VII. 410/05 (https://dejure.org/1906,99)
RG, Entscheidung vom 13. Juli 1906 - Rep. VII. 410/05 (https://dejure.org/1906,99)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Nebenintervention; Einlegung von Rechtsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 64, 67
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 16.12.1987 - I R 66/84

    Rechtliche Bewertung der Ablehnung der Herausgabe von Fotokopien als …

    Für die Auslegung kommt der in der prozessualen Erklärung verkörperte Wille in Betracht (Entscheidung des Reichsgerichts - RG - vom 13. Juli 1906 Rep VII 410/05, RGZ 64, 67, 71).
  • BGH, 23.09.1959 - V ZR 37/58

    Rechtsmittel

    Gegenstand der Auslegung einer verfahrensrechtlichen Erklärung ist allein der in ihr verkörperte Wille, sodaß ein dem Wortlaut der Erklärung und seiner verkehrsüblichen Bedeutung entgegenlaufender Wille nicht berücksichtigt werden kann (RGZ 64, 67, 71; RG JW 1938, 2149 Nr. 27;… Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. Vorbem. V 2 vor § 128).
  • BGH, 30.05.1958 - V ZR 1/57

    Rechtsmittel

    Die Einhaltung der Begründungsfrist durch die Saline Georgenhall wirkt nicht in der Weise zu Gunsten des Klägers, daß dadurch seine eigene Fristversäumnis unschädlich gemacht und es so angesehen würde, als habe seine Streithelferin ihn bei dieser Prozeßhandlung vertreten (RGZ 42, 389, 391; 64, 67, 71).
  • BGH, 11.07.1958 - VI ZR 150/57
    Für einen prozessualen Akt ist erforderlich, daß einmal der wirkliche Wille zur Vornahme dieses Aktes vorliegt und weiter, daß er klar und unmittelbar nach dem Wortlaut der Prozeßerklärung zum Ausdruck kommt (BGH LM ZPO § 233 Nr. 21,§ 519 Nr. 2; entsprechend schon RGZ 64, 67, 71;… vgl. auch RGZ 160, 241, 242 und Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 7. Aufl. § 59, 1 S. 261).
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