Rechtsprechung
| RG, 30.01.1907 - Rep. V. 153/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1907,151) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 65, 132
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 27.03.1995 - II ZR 140/93
Aufnahme eines in der Revisionsinstanz unterbrochenen Rechtsstreits durch den …
Das ist hier nicht der Fall, weil der Kläger nicht, wie nach § 139 KO geboten, seine Forderungen gegen die Gemeinschuldnerin - die Feststellungsansprüche mit einem nach § 69 KO geschätzten Wert - im Konkursverfahren angemeldet hat (vgl. RGZ 65, 132, 133;… Kuhn/Uhlenbruck aaO. § 146 Rdnr. 16c und 16e). - BGH, 23.10.2003 - IX ZR 165/02
Zulässigkeit einer Klageänderung im Feststellungsverfahren
- BAG, 06.11.1958 - 2 AZR 354/55
Kündigung - Kündigungsschutz - Massenentlassungen - Berufung auf Unwirksamkeit
Diese Antragsänderung ist den Parteien auch noch im Revisionsverfahren gestattet (BGH LM Nr. 5 zu § 146 KO; RGZ 65, 132 £1337;… Jaeger, LZ 1915 Sp. 1273 Jaeger, aaO, § 146 Anm. 19(s. 554).;… Böhle-Stamschräder, aaO, § 146 Anm. 2 d), sofern sie sich im Rahmen des bisherigen Parteivorbringens und damit innerhalb der Grenzen des § 561 ZPO hält, was hier der Fall ist. - VGH Baden-Württemberg, 11.12.1990 - 10 S 7/90
Inanspruchnahme des Konkursverwalters als Zustandsstörer zur Beseitigung von …
Zu diesen können ihrer Natur nach aber nicht diejenigen Ansprüche gehören, die nur durch ein persönliches Handeln oder Unterlassen des Gemeinschuldners erfüllt werden können (…vgl. dazu Baur/Stürner, a.a.O.; Kilger, a.a.O., sowie auch RG, Urteile vom 30.1.1907, RGZ 65, 132; vom 8.11.1909, RGZ 72, 192; vom 21.6.1918, RGZ 93, 209 und vom 22.10.1918, RGZ 94, 61). - BGH, 08.05.1953 - V ZR 85/51
Rechtsmittel
Obwohl im allgemeinen neue Ansprüche in der Revisionsinstanz nicht erhoben werden können, war der Kläger doch befugt, seinen bisherigen auf (Auflassung und) Herausgabe des Grundstücks gerichteten Hauptantrag noch in der Revisionsinstanz umzustellen und eine Entscheidung darüber zu begehren, ob die anstelle des etwaigen Anspruchs tretende Konkursforderung am Konkursverfahren teilnimmt (RGZ 65, 132 Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl § 240 II 3;… Jaeger KO 6./7. Aufl § 146 Anm. 15;… Baumbach Lauterbach ZPO 21. Aufl § 240 Anm. 2 D).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.