Rechtsprechung
| RG, 07.02.1907 - Rep. IV. 309/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 65, 162
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.10.1957 - VI ZR 227/56 Die Vorschrift bezieht sich, da sie einem den ganzen Inhalt der Schadenersatzpflicht wegen Verletzung des Körpers oder der Gesundheit umfassenden Grundsatz Ausdruck gibt, auch auf die Kosten der Heilung, gleichgültig, ob das Familienrecht dem Verletzten Unterhaltsansprüche gegen andere Personen gewährt und ob er die Heilungskosten selbst trägt oder nicht (vgl. RGZ 65, 162; 132; 223; JW 1936, 1667).
- BGH, 24.10.1956 - IV ZR 103/56
Schadensersatzpflicht des Vormunds
Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Ersatzanspruch des Verletzten im Falle des § 843 BGB oder in anderen Fällen, in denen der Abs. 4 dieser Vorschrift entsprechend anzuwenden ist, bestehen bleibt, auch soweit der Unterhalt von dem Unterhaltsverpflichteten bereits geleistet worden ist (RGZ 47, 211 [212]; 65, 162; 92, 57 [59]; 138, 1 [2]; RG Warn 1909 Nr. 86; RG Recht 1918 Nr. 370; RG LZ 1919, 695 [696];… ebenso RGRK BGB 10. Aufl. § 843 Anm. 8 [864];… Staudinger BGB 9. Aufl. § 843 Anm. 5 [1965]).
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