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Rechtsprechung
   RG, 20.03.1907 - Rep. V. 398/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1907,118
RG, 20.03.1907 - Rep. V. 398/06 (https://dejure.org/1907,118)
RG, Entscheidung vom 20.03.1907 - Rep. V. 398/06 (https://dejure.org/1907,118)
RG, Entscheidung vom 20. März 1907 - Rep. V. 398/06 (https://dejure.org/1907,118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 65, 364
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • RG, 05.01.1883 - III 37/82

    Form der Erbeinsetzungsverträge.

    Auszug aus RG, 20.03.1907 - V 398/06
    Da das gemeine Recht die Bindung des Erblassers durch Beiträge mit dem Erben anerkannte und eine besondere Form für Erbverträge nicht verlangte (Entsch. des R.G.'s in Zivils. Bd. 8 S. 133), wird man auch die Bestellung einer Kautionshypothek für den Anspruch des Erben nicht als unzulässig erachten können.
  • BGH, 04.07.1962 - V ZR 14/61

    Rechtsstellung des Schlußerben

    Auch die Ausnahmevorschrift des § 312 Abs. 2 BGB, die den Abschluß eines Vertrages zwischen künftigen gesetzlichen Erben eines noch lebenden Dritten über den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil eines von ihnen abweichend von § 312 Abs. 1 BGB zuläßt, gestattet nur schuldrechtliche Verträge und nicht solche mit erbrechtlich-dinglicher Wirkung (RGZ 65, 364, 366; 71, 133, 136;… Planck/Greiff, BGB 4. Aufl. Vorbem. 2 zu § 2346;… BGB RGRK a.a.O. § 312 Anm. 2).
  • BGH, 11.05.1988 - IVa ZR 325/86

    Wirksamkeit und Auslegung eines Erbschaftsvertrages

    Ein solcher Vertrag kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Reichsgerichts zu Lebzeiten des Erblassers nicht wirksam abgeschlossen werden (BGHZ 37, 319, 324; BGH Urteil vom 24. Oktober 1973 - IV ZR 3/72 - NJW 1974, 43, 44; RGZ 65, 364, 366; 71, 131, 136).
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