Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   RG, 13.05.1907 - Rep. I. 35/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1907,99
RG, 13.05.1907 - Rep. I. 35/06 (https://dejure.org/1907,99)
RG, Entscheidung vom 13.05.1907 - Rep. I. 35/06 (https://dejure.org/1907,99)
RG, Entscheidung vom 13. Mai 1907 - Rep. I. 35/06 (https://dejure.org/1907,99)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1907,99) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Genossenschaftliche Anfechtungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 66, 134
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer …

    Die Mitgliedschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung ist unverzichtbare Klagevoraussetzung, weil sie bei einem späteren Erwerb durch den angegriffenen Beschluss nicht verletzt worden sein kann (RGZ 66, 134 f.; 33, 91, 94;… Hüffer, AktG 6. Aufl. § 245 Rdn. 7;… ders. in MünchKomm/AktG aaO § 245 Rdn. 23;… K. Schmidt in Großkomm.z.AktG aaO § 245 Rdn. 17 m.w.Nachw. betreffend die AG vor Klarstellung der Frage durch das UMAG;… Lutter/Hommelhoff, GmbHG 16. Aufl. Anh. § 47 Rdn. 63;… Scholz/K. Schmidt, GmbHG 9. Aufl. § 45 Rdn. 131 betreffend die GmbH;… a.A. Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG 18. Aufl. Anh. § 47 Rdn. 138).
  • BGH, 09.10.2006 - II ZR 46/05

    Zur Befugnis des Klägers zur Fortsetzung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage …

    a) Wie der Senat - in Anlehnung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts zum Genossenschaftsrecht (RGZ 66, 134, 137 f.; 119, 97, 99) - bereits für das GmbH-Recht entschieden hat, kann ein Gesellschafter, der einen Beschluss mit der Nichtigkeits- und/oder Anfechtungsklage angegriffen hat, den Rechtsstreit nach § 265 ZPO auch nach der Veräußerung seines Geschäftsanteils fortsetzen, sofern er daran noch ein rechtliches Interesse hat (BGHZ 43, 261, 266 ff.;… vgl. auch BGH, Sen.Urt. v. 12. Juli 1993 - II ZR 65/92, ZIP 1993, 1228, 1229;… vgl. aus dem Schrifttum nur: Lutter/Hommelhoff, GmbHG 16. Aufl. Anh. § 47 Rdn. 64).

    Die Anfechtungsbefugnis des Aktionärs als Anfechtungskläger endet (nur) dann mit seinem Ausscheiden, wenn die Anfechtung gegen Beschlüsse gerichtet ist, an deren Vernichtung der ausgeschiedene Aktionär kein berechtigtes Interesse mehr hat (so bereits RGZ 66, 134, 138 - zur Genossenschaft; BGHZ 43, 261, 267 - zur GmbH).

  • BGH, 25.02.1965 - II ZR 287/63

    Einsetzung eines Schiedsgerichts mit Befugnissen der Gesellschafterversammlung

    Von dieser Auffassung geht auch das Reichsgericht in seinem Urteil vom 13. Mai 1907 - I 35/06 - (RGZ 66, 134) aus.

    Eine Ausnahme sei nur für den Fall zu machen, daß der Anfechtungskläger kein Interesse mehr an der Vernichtung des angefochtenen Generalversammlungsbeschlusses habe (RGZ 66, 134, 138; 119, 97, 99).

  • BGH, 23.10.1998 - LwZR 1/98

    Beschlußanfechtungsrecht - Fortführung einer Anfechtungsklage durch den Erben - …

    Denn die in diesem Fall durch die Kündigung vom 3. Dezember 1991 nach Klageerhebung wirksam gewordene Beendigung der Mitgliedschaft (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, WM 1998, 1653 m. Anm. Bayer/Hoffmann EWiR 1998, 905) hat die Klagebefugnis und das Rechtsschutzinteresse nicht entfallen lassen (BGHZ 43, 261, 266 f; RGZ 66, 134, 138; 119, 97, 99).

    Er hat nur darauf hingewiesen, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 66, 134, 138; 119, 97, 99) die früher im aktienrechtlichen Schrifttum überwiegende Auffassung wegen der grundlegenden Verschiedenheit von Aktiengesellschaft und Genossenschaft nicht ins Genossenschaftsrecht übernommen werden könne und hier die Anfechtungsbefugnis des ausgeschiedenen Genossen grundsätzlich fortdauere, es sei denn, daß er an der Fortführung des Verfahrens kein rechtliches Interesse habe.

    Allerdings ist nicht zu verkennen, daß der Erbe nach dem Tod des Erblassers wie ein ausgeschiedener Genosse ein rechtliches Interesse an der Fortführung der wirksam erhobenen Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage haben kann, wenn der Prozeß - wie hier - in der Frage der Wirksamkeit der beschlossenen Teilung die Grundlagen eines vermögensrechtlichen Abfindungsanspruchs betrifft (RGZ 66, 134, 137).

  • OLG Rostock, 22.03.2021 - 1 U 115/14

    Abberufung eines GmbH-Geschäftführers wegen eigenmächtiger Einberufung und …

    So hat das Reichsgericht dem ausscheidenden Genossen die Sachbefugnis abgesprochen, wenn er kein Interesse mehr an der Vernichtung des angefochtenen Beschlusses hatte (RG, Urteil vom 13. Mai 1907 - I 35/06, RGZ 66, 134 [138]; Urteil vom 18. November 1927 - II 486/26, RGZ 119, 97 [99]).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 5 U 116/08

    Aktiengesellschaft: Rechtsschutzbedürfnis des außenstehenden Aktionärs bei …

    Etwas anderes gilt (nur) dann, wenn die Anfechtung gegen Beschlüsse gerichtet ist, an deren Vernichtung der ausgeschiedene Aktionär kein berechtigtes Interesse mehr hat (BGH a.a.O. Rdn. 17 unter Hinweis auf RGZ 66, 134, 138 und BGHZ 43, 261, 267 - zur GmbH).
  • LG München I, 24.09.2009 - 5 HKO 5697/09

    Aktiengesellschaft: Wirksamkeit des Beschlusses einer Hauptsversammlung über …

    Soweit namentlich in der älteren Rechtssprechung und Literatur die Ansicht vertreten wurde, eine Veräußerung der Akten führe zum Verlust des Anfechtungsrechts (vgl. RGZ 66, 134, 135; OLG Celle WM 1984, 494, 500; Beyerle DB 1982, 837, 838), vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht