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Rechtsprechung
   RG, 17.05.1907 - Rep. II. 26/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1907,66
RG, 17.05.1907 - Rep. II. 26/07 (https://dejure.org/1907,66)
RG, Entscheidung vom 17.05.1907 - Rep. II. 26/07 (https://dejure.org/1907,66)
RG, Entscheidung vom 17. Mai 1907 - Rep. II. 26/07 (https://dejure.org/1907,66)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wandelung. B.G.B. § 469 Satz 2

Papierfundstellen

  • RGZ 66, 154
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.01.1987 - VIII ZR 26/86

    Rechtsfolgen einer Klausel "Kasse gegen Dokumente" bei Zahlungsverweigerung des …

    Sie kann sich auch aus der Absicht der Vertragsteile und dem Vertragszweck ergeben und ist danach regelmäßig anzunehmen, wenn die Parteien den Kauf der mehreren Sachen nur in ihrer durch einen bestimmten gemeinschaftlichen Zweck hergestellten Verbindung abschließen wollen, so daß sie als dazu bestimmt erscheinen, zusammenzubleiben (Senatsurteil vom 28. Januar 1970 - VIII ZR 192/66 = DB 1970, 341; RGZ 66, 154, 156).
  • BGH, 25.01.1989 - VIII ZR 49/88

    Voraussetzungen eines Ges mtwandelungsrechts

    Danach ist Zusammengehörigkeit regelmäßig anzunehmen, wenn die Parteien den Kauf mehrerer Sachen nur in ihrer durch einen bestimmten gemeinschaftlichen Zweck hergestellten Verbindung abschließen wollen, so daß die Sachen dazu bestimmt erscheinen, zusammenzubleiben (RGZ 66, 154, 156; Senatsurteile vom 28. Januar 1970 - VIII ZR 192/66 unter II = Betrieb 1970, 341 = WarnRspr.
  • OLG Köln, 24.04.1998 - 19 U 234/97

    Grenzen des Gesamtwandlungsrechts beim Erwerb von Hardware und Software

    Danach ist Zusammengehörigkeit regelmäßig anzunehmen, wenn die Parteien den Kauf mehrerer Sachen nur in ihrer durch einen bestimmten gemeinschaftlichen Zweck hergestellten Verbindung abschließen wollen, so daß die Sachen dazu bestimmt erscheinen, zusammenzubleiben (RGZ 66, 154 [156]; BGH DB 1970, 341; NJW 1987, 2435 [2437]; BGH - VIII ZR 49/88 - 25.01.89; DRsp-ROM Nr. 1992/2099).
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