Rechtsprechung
| RG, 04.06.1907 - Rep. VII. 379/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Konkurs; Aufnahme d. Verf. Aktiengesellschaft; Verschulden d. Vorstandes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 66, 181
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 15.12.2022 - I ZR 135/21
Insolvenz eines Versicherungsnehmers nach Abtretung einer …
Die Forderungsübertragung könne diese Befugnis nicht aufheben, weil sie gemäß § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO auf die prozessuale Lage des Rechtsstreits keinen Einfluss habe (RG, Urteil vom 4. Juni 1907 - VII 379/06, RGZ 66, 181, 182 f.). - BGH, 11.02.2010 - VII ZR 225/07
Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenzverfahrenseröffnung: Behandlung …
Der Senat muss auch nicht entscheiden, ob allein das Prozessführungsrecht der Schuldnerin aus § 265 Abs. 2 ZPO dazu führt, dass die Insolvenzmasse betroffen ist (so RGZ 66, 181, 183 zum Konkursrecht), oder ob als weitere Voraussetzung hinzukommen muss, dass nach der materiellen Rechtslage durch den Streit um die abgetretene Forderung die Insolvenzmasse betroffen ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1968 - VII ZR 93/67, BGHZ 50, 397, 399; Urteil vom 12. März 1986 - VIII ZR 64/85, NJW 1986, 3206; OLG Koblenz, ZIP 1995, 1033 ff.; OLG Rostock, ZIP 2004, 1523 f.). - BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53
Rechtsmittel
Dafür ist es zunächst wesentlich, daß die Karl F. & Co. GmbH, wie der Angeklagte wußte, nach § 62 VVG aus dem Versicherungsfalle keine Ansprüche gegen den Versicherer herleiten konnte; die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles durch ihren gesetzlichen Vertreter muß die Versicherungsnehmerin gegen sich gelten lassen (RGZ 66, 181; vgl. ferner BGHSt 1, 209). - BGH, 30.09.1968 - VII ZR 93/67
Prozeßführungsbefugnis bei abgetretener Forderung im Konkurs
Wird die streitbefangene Forderung abgetreten und hernach über das Vermögen des Zedenten der Konkurs eröffnet, so ist es nach der in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein herrschenden Auffassung möglich, daß das Prozeßführungsrecht des Zedenten (§ 265 Abs. 2 ZPO) auf den Konkursverwalter übergeht (vgl. RGZ 66, 181; Wieczorek ZPO § 240 Anm E II a;… Jaeger/Lent, KO, 8. Aufl., § 10 Rdnote 2, 22;… Mentzel/Kuhn KO, 7. Aufl. Vorbem. 9 vor §§ 10-12 KO;… Boehle-Stamschräder KO, 8. Aufl., § 10 Anm. 4). - OLG Rostock, 18.02.2004 - 3 W 133/03
Voraussetzungen für Zugehörigkeit einer an Erfüllung statt abgetretenen Forderung …
Nach Auffassung des Reichsgerichts (Urteil vom 04.06.1907 (RGZ 66, 181 ff.) hat die Abtretung der Klageforderung nach Rechtshängigkeit keinen Einfluss auf die prozessuale Lage des Rechtsstreites.
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