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Rechtsprechung
   RG, 17.04.1907 - Rep. V. 505/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1907,265
RG, 17.04.1907 - Rep. V. 505/06 (https://dejure.org/1907,265)
RG, Entscheidung vom 17.04.1907 - Rep. V. 505/06 (https://dejure.org/1907,265)
RG, Entscheidung vom 17. April 1907 - Rep. V. 505/06 (https://dejure.org/1907,265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Zurückbehaltungsrecht.; Hypothekenbrief.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 66, 24
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 23.04.2015 - V ZR 200/14

    Beweisaufnahme: Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots als …

    Es nimmt zu Recht an, dass Vereinbarungen über obligatorische Rechte an einem Hypothekenoder Grundschuldbrief möglich sind, mit denen denen sich der Inhaber des Grundpfandrechts einem anderen gegenüber verpflichtet, ihm den Brief solange zu belassen, bis dieser wegen seiner Forderung befriedigt ist (vgl. RGZ 66, 24, 27; 91, 155, 158;… Staudinger/Gursky, BGB [2011], § 952 Rn. 22).
  • BVerwG, 17.03.1960 - III C 198.59

    Rechtsmittel

    In der Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 2 ASpG könnte der Gedanke zum Ausdruck gekommen sein, daß jedenfalls die eindeutig belegte Absicht der dinglichen Sicherung einer Kapitaleinlage, die, über ein vertraglich begründetes Zurückbehaltungsrecht an dem Hypothekenbrief (vgl. hierzu RGZ 66, 24; 136, 422) hinausgehend, bereits zu einer besonderen in der Entwicklung auf das Vollrecht befindlichen, einer Anwartschaft ähnlichen Rechtsstellung geführt hat, zum Nachweis der Altsparanlageneigenschaft genügen könnte, und es würde demgemäß zu prüfen sein, ob der im Besitz eines Hypothekenbriefes befindliche zukünftige Gläubiger nicht einem vormerkungsgesicherten Gläubiger insoweit gleichgestellt werden müßte.
  • BGH, 27.11.1964 - V ZR 138/63
    Gegen diesen Grundsatz hat das Oberlandesgericht aber auch nicht verstoßen, Das schuldrechtliche Wiederkaufsrecht geht nicht weiter als das gewollte dingliche Wiederkaufsrecht (vgl. die ähnlichen Fälle in RGZ 66, 24 und OGHZ 4, 146).
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