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| RG, 02.07.1907 - Rep. II. 126/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zugesicherte Eigenschaft; Beweislast; Annahme als Erfüllung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 66, 279
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 22.11.1985 - V ZR 220/84
Schadensersatz wegen Nichterfüllung wegen Nichteinhaltung der zugesicherten …
Zwischen beiden Möglichkeiten des Ersatzes hat er die Wahl, ohne daß er, wenn er den "großen" Schadensersatz verlangt, nachweisen müßte, daß er die Kaufsache wegen des Mangels nicht mehr gebrauchen kann (RGZ 52, 352, 355; 66, 279, 285; 90, 332, 334; 134, 83, 90;… BGHZ 29, 148, 151 und die h. M. in der Literatur, vgl. nur MünchKomm/H.P. Westermann § 463 Rdn. 20 und Staudinger/Honsell, BGB 12. Aufl. § 463 Rdn. 42 m. w. Nachw.). - BGH, 29.06.1981 - VII ZR 299/80
Beweis für die Einhaltung einer Zusicherung
Ist die Sache dagegen schon als Erfüllung vom Käufer angenommen, hat dieser den Mangel oder das Nichtvorhandensein einer zugesicherten Eigenschaft zu beweisen (vgl. RGZ 66, 279, 282; BGH Urteil vom 29. Januar 1971 - V ZR 112/63 = WM 1971, 528, 529;… Mezger in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 459 Rdn. 33;… Westermann in MünchK, § 459 Rdn. 33). - BGH, 22.01.1986 - IVa ZR 105/84
Beweislast bei behauptetem Beratungsverschulden eines Steuerberaters
Dies ist für den Fall des Gattungskaufs allgemein anerkannt; es gilt nach der insbesondere in der Rechtsprechung herrschenden Lehre auch für den Fall des Spezieskaufs (RGZ 57, 399; 66, 279, 281).
- BGH, 29.01.1971 - V ZR 112/68
Richterwechsel zwischen der letzten mündlichen Verhandlung - Überleitung des …
Die Beweislast dafür, daß diese nach dem Vertrag vorausgesetzte oder zugesicherte Eigenschaft im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht vorhanden war, obliegt, wovon auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs dem Käufer, der die Gewährleistungsansprüche erhebt, hier also den Klägern (RGZ 66, 279 f, 285; BGH Urteil vom 16. Mai 1955 - II ZR 61/54;… ebenso BGB-RGRK, 11. Aufl., § 459 Anm. 30;… Staudinger/Ostler BGB, 11. Aufl., § 459 Anm. 84;… den Käufer schlechthin für beweispflichtig halten Brüggemann in HGB-RGRK 2. Aufl., § 377 Anm. 126;… Meeske, Die Mängelrüge, 1965, S. 167 ff; Neumann-Duesberg, BB 1967, 1457). - BGH, 11.03.1964 - VIII ZR 90/62 Das Reichsgericht (RGZ 66, 279, 285) hat in einem ähnlich liegenden Fall, in dem der Käufer als Schadensersatz wegen Nichterfüllung die Erstattung eines dem bezahlten Kaufpreise entsprechenden Betrages verlangte, ausgeführt, zur Rechtfertigung eines solchen Anspruches treffe den klagenden Käufer die Beweislast dafür, daß die Kaufsache die zugesicherte Eigenschaft nicht habe.
- BGH, 17.12.1957 - VIII ZR 315/56
Rechtsmittel
Allerdings folgt aus dem Umstande allein, daß der Gläubiger nach dem Empfang einer Leistung schweigt, nicht ohne weiteres eine Annahme als Erfüllung (RGZ 66, 279, 284).
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