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| RG, 16.10.1907 - Rep. I. 39/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rechtliche Natur des Schleppvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 67, 10
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 1.79
Verkehrsleistungen der Schiffahrt - Deutsche Ladeplätze - Löschplätze - …
Dabei ist zu berücksichtigen, daß nicht nur Floßhölzer, sondern auch Schiffe als Frachtgüter des Schleppverkehrs in Betracht kommen, wenn sie - wie die Lash-Leichter des vorliegenden Falles - nautisch unselbständig und unbemannt und damit selbst Gegenstand eines Transport- und Frachtvertrages sind (vgl. RGZ 67, 10 [12]; 86, 424 [429];… Schaps-Abraham, Das Seerecht in der Bundesrepublik Deutschland, Seehandelsrecht, 4. Aufl. 1978, RdNrn. 9 und 23 vor § 556;… Vortisch-Zschucke, Binnenschiffahrts- und Flößereirecht, 3. Aufl. 1964, § 26 Anm. 1 c und 9 b). - BGH, 19.12.1977 - II ZR 148/76
Haftung bei Schubverband
Übrigens hat das Reichsgericht bereits früher zur Verschleppung nautisch unselbständiger, unbemannter Schiffskörper, die in die Obhut des Schleppbootes genommen waren, Stellung genommen (RG in JW 1927 2411 Nr. 2; RGZ 82, 427; RGZ 67, 10; VersR 56, 367; Vers.R. 57, 286). - BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 2.79
Überwachungsbeiträge für das Abschleppen von "Lighter-aboard-ship" (Lash) …
Dabei ist zu berücksichtigen, daß nicht nur Floßhölzer, sondern auch Schiffe als Frachtgüter des Schleppverkehrs in Betracht kommen, wenn sie - wie die Lash-Leichter des vorliegenden Falles - nautisch unselbständig und unbemannt und damit selbst Gegenstand eines Transport- und Frachtvertrages sind (vgl. RGZ 67, 10 [12]; 86, 424 [429];… Schaps-Abraham, Das Seerecht in der Bundesrepublik Deutschland, Seehandelsrecht, 4. Aufl. 1978, RdNrn. 9 und 23 vor § 556;… Vortisch-Zschucke, Binnenschiffahrts- und Flößereirecht, 3. Aufl. 1964, § 26 Anm. 1 c und 9 b). - BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 99.79
Erhebung von Überwachungsbeiträgen und Beiträgen zum Abwrackfonds wegen …
Dabei ist zu berücksichtigen, daß nicht nur Floßhölzer, sondern auch Schiffe als Frachtgüter des Schleppverkehrs in Betracht kommen, wenn sie - wie die Lash-Leichter des vorliegenden Falles - nautisch unselbständig und unbemannt und damit selbst Gegenstand eines Transport- und Frachtvertrages sind (vgl. RGZ 67, 10 [12]; 86, 424 [429];… Schaps-Abraham, Das Seerecht in der Bundesrepublik Deutschland, Seehandelsrecht, 4. Aufl. 1978, RdNrn. 9 und 23 vor § 556;… Vortisch-Zschucke, Binnenschiffahrts- und Flößereirecht, 3. Aufl. 1964, § 26 Anm. 1 c und 9 b). - BGH, 06.03.1956 - I ZR 132/54
Rechtsmittel
Das Schleppschiff wird mit der Übergabe Frachtgut und fährt unter ausschließlicher Leitung, Obhut und Verantwortlichkeit des Schlepperunternehmens (RGZ 67, 10).
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