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| RG, 12.11.1907 - Rep. VII. 56/07 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Schätzer oder Schiedsrichter?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 23.04.1907 - VII 56/07
- RG, 12.11.1907 - Rep. VII. 56/07
Papierfundstellen
- RGZ 67, 71
Wird zitiert von ...
- OLG München, 13.06.2008 - 34 SchH 4/08 Hingegen handelt es sich um die Vereinbarung eines Schiedsgutachtens, wenn ein Dritter nur Tatumstände festzustellen und Teilfragen zu entscheiden hat, ohne befugt zu sein, auch letztverbindlich darüber zu befinden, welche Verpflichtungen sich daraus für die Parteien ergeben (RGZ 67, 71/73;… Zöller/Geimer § 1029 Rn. 4 m.w.N.).
Besteht die Tätigkeit des Dritten aber darin, nur ein Element der Entscheidung, hier den Wert des Gesellschaftsvermögens, zu bestimmen, handelt es sich nicht um eine Schiedsvereinbarung, sondern um eine Schiedsgutachtenvereinbarung (Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. Kap. 2 Rn. 1 und 2 unter Hinweis auf RGZ 67, 71/73; vgl. auch BGH WM 1976, 251/253; Senat vom 7.8.2006, 34 SchH 009/05 = SchiedsVZ 2006, 286).
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