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Rechtsprechung
   RG, 21.02.1908 - Rep. VII. 441/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1908,164
RG, 21.02.1908 - Rep. VII. 441/07 (https://dejure.org/1908,164)
RG, Entscheidung vom 21.02.1908 - Rep. VII. 441/07 (https://dejure.org/1908,164)
RG, Entscheidung vom 21. Februar 1908 - Rep. VII. 441/07 (https://dejure.org/1908,164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 68, 116
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 28.04.1966 - III ZR 24/65

    Ansprüche auf Leistung einer Enteignungsentschädigung - Eigentumserwerb durch …

    Die nach § 37 PreußEntG gebotene Hinterlegung der behördlich festgesetzten Entschädigungssumme hat - wie das Reichsgericht wiederholt betont hat (RGZ 49, 257; 68, 116, 118) - im Regelfall für den Unternehmer befreiende Wirkung, selbst wenn die Entschädigung im gerichtlichen Verfahren später erhöht wird.

    Wenn die Grundpfandgläubiger widersprochen hätten, hätten der Kläger oder sein Vater ihr Recht an den hinterlegten Betrage nach § 37 Abs. 3 Satz 2 PreußEntG gegen die Mitbeteiligten im Rechtswege geltend machen können (vgl. dazu RGZ 68, 116, 117).

  • BGH, 22.05.1967 - III ZR 145/66

    Teilleistung i.S. von § 266 BGB hinsichtlich einer Enteignungsentschädigung

    Diese Hinterlegung hatte - wie der erkennende Senat (…Urt. v. 28. April 1966 - III ZR 24/65 -) in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 49, 257; 68, 116, 118) entschieden hat - für den Hinterleger befreiende Wirkung, selbst wenn die Entschädigung im gerichtlichen Verfahren nachträglich erhöht wurde.
  • BGH, 11.05.1959 - III ZR 18/58

    Rechtsmittel

    Für den Wert des Pachtrechts ist nicht maßgeblich, welche Aufwendungen der Pächter während seiner Pachtzeit für das Grundstück erbrecht hat (…Eger, Pr. EnteignungsG 3. Aufl. 1911 S. 435 bis 443; RGZ 68, 116; vgl. auch BGHZ 26, 248).
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