Rechtsprechung
| RG, 17.01.1908 - Rep. III. 248/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Wesen und Wirkungen bei Eingemeindung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 68, 213
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 04.11.1994 - LwZR 12/93
Landkreise in den neuen Bundesländern sind nicht Rechtsnachfolger der Räte der …
§ 419 BGB ist auf öffentlich-rechtliche Vorgänge auch nicht analog anwendbar (vgl. RGZ 68, 213, 216; 130, 169, 178; BAGE 7, 223, 229), weil diese Vorschrift eine Haftung des Vermögensübernehmers nur mit dem Bestand des übernommenen Vermögens kennt, einen Wettlauf um Befriedigungsobjekte ermöglicht und ein solcher Wettlauf für einen Staat, der Vermögen eines aufgelösten Staates übernommen hat, nicht tragbar ist (vgl. BGHZ 16, 184, 187 [BGH 31.01.1955 - II ZR 234/53]; 48, 303, 306 [BGH 29.09.1967 - V ZR 40/66]m.w.N.). - BGH, 08.05.1953 - V ZR 132/51
Zulässigkeit des Rechtsweges
Die Verweisung des Berufungsgerichts auf die in RGZ 68, 213; 68, 370; 135, 313 abgedruckten Entscheidungen läßt nun deutlich erkennen, daß es die streitige Frage nach den Grundsätzen über die Behandlung öffentlich-rechtlicher Ansprüche und Verbindlichkeiten bei Gebietsveränderungen und Eingemeindungen behandelt hat.Sie steht deshalb mit dem in RGZ 68, 213; 68, 370; 135, 313 vertretenen Grundsatz nicht in Widerspruch.
Denn in diesem Punkte bezieht sich die Revision zu Unrecht auf die in RGZ 68, 213; 68, 370; 135, 313 abgedruckten Entscheidungen des Reichsgerichts.
- VG Meiningen, 08.11.2004 - 1 K 915/98
Zum Erlöschen einer Kirchenbaulast in der DDR auf dem Gebiet des heutigen …
Vermögensübernahme entsprechend § 419 BGB scheidet aus, weil diese Vorschrift auf öffentlich-rechtliche Vorgänge - wie einer Eingemeindung - auch analog nicht anwendbar ist (RG, U. v. 17.01.1908, RGZ 68, 213, 216 f; U. v. 30.10.1930, RGZ 130, 169, 178; BGH, U. v. 31.01.1955, II ZR 234/53, BGHZ 16, 184, 187; U. v. 08.12.1994, III ZR 105/93, BGHZ 128, 140, 147;… Palandt, BGB, Kommentar, 56. Auflage, § 419 Rdnr. 12). - BVerwG, 18.06.1970 - VII B 126.68
Rechtsmittel
Eine solche Funktionsnachfolge ist ein spezielles Rechtsinstitut des allgemeinen Verwaltungsrechts (…vgl. Wolff, Verwaltungsrecht 1, 7. Aufl. § 41 IV; siehe auch BGHZ 8, 169 [177]; BGHZ 10, 125 [126]; BGHZ 10, 220 [223 ff.]; BGHZ 13, 265 [303]; BGHZ 16, 184 [BGH 31.01.1955 - II ZR 234/53] [188]; BGHZ 36, 245 sowie RGZ 68, 213 [217]). - BGH, 26.09.1979 - VIII ZR 180/78
Klage auf Erteilung von Auskunft über die vorhandenen …
Der Begriff der Eingemeindung wird jedoch von jeher dahin verstanden, daß sie auch Fälle erfaßt, in denen - wie nach § 1 Abs. 1 des Neugliederungsgesetzes vom 19. Dezember 1973 (…a.a.O.) - mehrere bisher selbständige Gemeinden unter Verlust ihrer Selbständigkeit (Auflösung) zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen werden (vgl. bereits RGZ 68, 213, 217).
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