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Rechtsprechung
   RG, 11.05.1908 - Rep. VI. 388/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1908,36
RG, 11.05.1908 - Rep. VI. 388/07 (https://dejure.org/1908,36)
RG, Entscheidung vom 11.05.1908 - Rep. VI. 388/07 (https://dejure.org/1908,36)
RG, Entscheidung vom 11. Mai 1908 - Rep. VI. 388/07 (https://dejure.org/1908,36)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 68, 355
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 28.02.2008 - 7 U 167/07

    Forderungspfändung: Pfändung der Rechte aus einem Vorvertrag auf Abschluss eines …

    Für Darlehensvorverträge hat, jedenfalls im Grundsatz, bereits das Reichsgericht im gleichen Sinne entschieden (RGZ 66, 359 ff.; RGZ 68, 355 ff.).

    Beim Darlehensvorvertrag etwa ist der zukünftige Anspruch auf Auszahlung des Darlehensbetrages in der Weise abtretbar und damit pfändbar, dass der Zedent durch die Auszahlung Darlehensschuldner wird (vgl. RGZ 66, 359 ff.; RGZ 68, 355 ff.;… Weber in: RGRK, § 399 BGB, Rdnr. 26).

  • BGH, 29.10.1953 - IV ZR 79/53

    Rechtsmittel

    Dabei kommt es hier nicht darauf an, ob eine verbindliche Zusage der Darlehensgewährung von seiten der Girozentrale und die Annahme der Zusage durch Frau Sch. bereits den Abschluß des Darlehensvertrages selbst in der Form eines Consensualvertrages gebildet hätte, aus dem unmittelbar der Anspruch auf Auszahlung des Darlehens hervorging, oder ob dadurch nur eine Verpflichtung der Girozentrale zum Abschluss eines Darlehensvertrages als Realvertrag durch Hingabe der Darlehenssumme begründet worden wäre, und welche abtretbaren Rechte aus dieser Vereinbarung entstanden wären (vgl. RGZ 68, 355 [356]).
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