Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   RG, 30.10.1908 - Rep. II. 160/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1908,187
RG, 30.10.1908 - Rep. II. 160/08 (https://dejure.org/1908,187)
RG, Entscheidung vom 30.10.1908 - Rep. II. 160/08 (https://dejure.org/1908,187)
RG, Entscheidung vom 30. Oktober 1908 - Rep. II. 160/08 (https://dejure.org/1908,187)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1908,187) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Warenzeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 69, 376
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 14.05.1957 - I ZR 165/55

    Bestimmte Farbe eines Warenzeichens

    Ein Schutz der Klägerin für einen Ring in allen Farben läßt sich auch nicht, wie die Revision es will, aus dem allgemein anerkannten Grundsatz herleiten, daß der Schutz einer Schwarz-Weiß-Eintragung eines Warenzeichens alle Farben umfaßt, der Schutzbereich eines schwarz-weiß eingetragenen Zeichens sich also insoweit nicht von dem eines farbig eingetragenen Zeichens unterscheidet (RGZ 69, 376 [377 ff]; RGZ 141, 110 [113]; RG MuW 1934, 63; MuW 1939, 25 [28]; BGHZ 8, 202 [205] - Kabelkennfäden - BGH GRUR 1956, 183 [185] - Dreipunkt -).

    Angaben über die Farbgebung, insbesondere Erklärungen, durch die das Schutzbegehren auf die eingetragene Farbe oder auf bestimmte Farbzusammenstellungen beschränkt wird, sind in diesem Sinne bei farbig eingetragenen Zeichen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung stets als erforderlich und demgemäß als beachtlich anerkannt worden (RGZ 69, 376 [378 f]; RG MuW 1914/15, 261 [262]; RGZ 155, 108 [114]).

    Bei einer farbigen Eintragung ist nur darüber hinaus auch das durch die Farbe bestimmte Zeichenbild geschützt (RGZ 69, 376 [377 f]; RG MuW 1937, 412 [415]; BGH GRUR 1956, 183 [185]).

  • BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52

    Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 16.12.1952 - I ZR 39/52

    Warenzeichen

    Sie enthalten gegenüber den Bildern sogar eine Einschränkung, indem dort erklärt wird, daß nur farbige bzw. rote Streifen geschützt sein sollen; grundsätzlich umfassen Schwarz-Weiß-Zeichen alle Farben (RGZ 69, 376 [377]; 141, 110 [113] RG GRUR 1938, 607 [611]).
  • BGH, 29.11.1955 - I ZR 4/54

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht berücksichtigt nicht, daß ein Zeichen, das nur im Schwarzdruck eingetragen ist, alle Wiedergaben in irgendeiner anderen Farbe schützt (RGZ 69, 376 [377] 141, 110 [113]).
  • BGH, 11.01.1957 - I ZR 140/55

    Rechtsmittel

    Die Beklagte kann sich daher nicht darauf berufen, sie verwende eine von dem geschützten Zeichen abweichende Farbe (RGZ 69, 376 [377]; RGZ 141, 110 [114]; BGH GRUR 1956, 183 - Drei Punkt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht