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| RG, 29.09.1882 - IV 262/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 7, 383
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 28.09.1994 - XII ZR 50/94
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung des Mieters zur Räumung und Abweisung der …
Die herrschende Meinung, die einer teleologischen Auslegung des Reichsgerichts folgt (vgl. RGZ 7, 383; 164, 325; JW 1929, 3161), schränkt hingegen die Regelung des § 5 Hs. 2 ZPO auf den Zuständigkeitsstreitwert ein und bejaht eine Zusammenrechnung für die Rechtsmittelbeschwer, soweit der Gegenstand von Klage und Widerklage nicht wirtschaftlich identisch ist, ähnlich wie es in § 19 Abs. 1 GKG für den Gebührenstreitwert geregelt ist (…vgl. die Kommentare zur ZPO von Stein/Jonas/Roth 21. Aufl. § 5 Rdn. 37 f;… Wieczorek 2. Aufl. § 5 Anm. C II a;… MünchKomm/Lappe § 5 Rdn. 45;… Zöller/Schneider 18. Aufl. § 5 Rdn. 2;… Thomas/Putzo 18. Aufl. § 5 Rdn. 2;… Baumbach/Lauterbach/Albers 52. Aufl. § 511a Rdn. 23;… Zimmermann 8. Aufl. § 5 Rdn. 3;… ferner Hillach/Rohs, Handbuch des Streitwerts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten 8. Aufl. S. 107). - LG Tübingen, 19.03.1991 - 1 S 307/90
Ermittlung der Berufungssumme bei Abänderung eines erstinstanzlichen …
Diese folgte einer frühen Entscheidung des Reichsgerichts vom 29. September 1882 (RGZ 7, 383) für die Berechnung der Revisionssumme.
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