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| RG, 13.10.1882 - III 286/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 7, 395
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.12.2002 - XI ZR 90/02
Umfang der Rechtskraft eines klageabweisenden Versäumnisurteils
Daher haben sowohl das Reichsgericht (RGZ 7, 395, 397 f.) als auch der Bundesgerichtshof (BGHZ 35, 338, 340 f.) es abgelehnt, die Rechtskraft eines klageabweisenden Versäumnisurteils in dem vom Berufungsgericht für richtig gehaltenen Sinne einzuschränken. - BGH, 03.07.1961 - III ZR 19/60
Rechtskraft eines klagabweisenden Versäumnisurteils
Bei Säumnis des Klägers wird die Klage nicht auf Schlüssigkeit und Begründetheit geprüft, sondern die Abweisung der Klage erfolgt nach der gesetzlichen, auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruhenden Regelung des § 330 ZPO (gegebenenfalls i. V. m. § 333 ZPO) lediglich auf Grund der Säumnis des Klägers mit der Wirkung, daß der Kläger mit seiner Klage schlechthin abgewiesen wird, ohne daß es auf die Gründe des Klägers, das Versäumnisurteil gegen sich ergehen zu lassen, oder darauf, wie bei dem gegebenen Sach- und Streitstand im Falle eines kontradiktatorischen Urteils die Entscheidung hätte lauten können oder müssen, ankommen könnte (vgl. dazu RGZ 7, 395, 397/8;… Rosenberg aaO § 106 IV I; Wieczorek, Anm. E und E 1 zu § 330 ZPO).
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