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Rechtsprechung
   RG, 05.06.1882 - Rep. I. 291/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1882,29
RG, 05.06.1882 - Rep. I. 291/82 (https://dejure.org/1882,29)
RG, Entscheidung vom 05.06.1882 - Rep. I. 291/82 (https://dejure.org/1882,29)
RG, Entscheidung vom 05. Juni 1882 - Rep. I. 291/82 (https://dejure.org/1882,29)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Wirkungen einer Verlegung des Sitzes einer Aktiengesellschaft in das Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 7, 68
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 175/03

    Keine Eintragungsfähigkeit der Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes einer in …

    a) Nach einhelliger Rechtsprechung und ganz überwiegender Auffassung im Schrifttum bedarf eine dem deutschem Recht unterliegende Kapitalgesellschaft zwingend eines in ihrer Satzung bestimmten inländischen Gesellschaftssitzes; das gilt auch für den Sitz einer GmbH im Sinne von § 4a GmbH (vgl. RGZ 7, 68/69 und 107, 94/97; BGHZ 19, 102/105 f.; BGHZ 25, 134/144; BGHZ 29, 320/328; KGJ 39 A 117/118; Rowedder/Schmidt-Leithoff GmbHG 4.Aufl. § 4a Rn.4; Staudinger/Großfeld IntGesR Rn.94 und 243; Baumbach/Hueck/Fastrich GmbHG 17.Aufl. § 4a Rn.3; Triebel/von Hase BB 2003, 2409/2414; a.A. Lutter/Hommelhoff GmbHG 15.Aufl. § 4a Rn.13 m.w.N.).
  • RG, 29.06.1923 - II 552/22

    Versailler Vertrag; Aktiengesellschaften

    (RGZ. Bd. 7 S. 68; Bd. 88 S. 53; JW. 1918 S. 510 Nr. 10.) Dem Falle der von der Generalversammlung beschlossenen Verlegung des Sitzes der Aktiengesellschaft in das Ausland darf aber, wie das Oberlandesgericht (…gegen Staub-Pinner, 10. Aufl., zu § 292 HGB. Anm. 20 Abs. 2) mit Recht annimmt, nicht ohne weiteres der Fall gleichgestellt werden, daß der Ort, an dem sich der Sitz befindet, infolge völkerrechtlichen Vertrags seine Zugehörigkeit zum Deutschen Reiche verliert.
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