Rechtsprechung
| RG, 16.04.1909 - Rep. II. 483/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Annahme als Erfüllung
Papierfundstellen
- RGZ 71, 23
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.11.2006 - XII ZR 120/04
Anwendung des Mietrechts auf Application Service Providing
Ein allgemeiner Vorbehalt, dass die Vertragsmäßigkeit der Leistung nicht anerkannt werde, schließt die Annahme als Erfüllung nicht aus (RGZ 71, 23).Ein allgemeiner Vorbehalt, dass die Vertragsmäßigkeit der Leistung nicht anerkannt werde, schließt die Annahme als Erfüllung nicht aus (RGZ 71, 23).
- OLG Hamburg, 05.12.1997 - 14 U 21/96
Werklohn u. Bezahlung f. Montage bzgl. Kellnertische/Wärmeschränke
Insoweit ist in der Tat mit der Klägerin schon auf die Entscheidung des Reichsgerichtes vom 16. April 1909 (RGZ 71, 23) zu verweisen, in welchem zugrunde liegenden Falle der Unternehmer gegenüber den Einwendungen des Bestellers auf der Abnahme des Werkes als einer vertragsgemäßen Leistung bestanden und der Besteller unter diesem Drucke dem schließlich nachgegeben hatte (dort allerdings unter Vorbehalt etwaiger Ansprüche aus der Gewährleistung).
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