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Rechtsprechung
   RG, 16.06.1909 - Rep. I. 318/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1909,26
RG, 16.06.1909 - Rep. I. 318/08 (https://dejure.org/1909,26)
RG, Entscheidung vom 16.06.1909 - Rep. I. 318/08 (https://dejure.org/1909,26)
RG, Entscheidung vom 16. Juni 1909 - Rep. I. 318/08 (https://dejure.org/1909,26)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 71, 342
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Münster, 30.06.2011 - 8 K 2832/10

    Abschiebungsandrohung nach Jordanien gegen einen Täter des unerlaubten …

    Gegen ihn wird derzeit in der Justizvollzugsanstalt Münster die Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Landgerichts Münster vom 9. Juni 2009 - 3 KLs 210 Js 318/08 - 13/09 - vollstreckt.

    Der Kläger übte mehrere kurzzeitige Erwerbstätigkeiten aus; auf Seite 10 des Urteils des Landgerichts Münster vom 9. Juni 2009 - 3 KLs 210 Js 318/08 - 13/09 - wird Bezug genommen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das Urteil des Amtsgerichts Münster vom 5. September 2005 - 16 Ls 63 Js 522/04 - 330/04 - und das Urteil des Landgerichts Münster vom 9. Juni 2009 - 3 KLs 210 Js 318/08 - 13/09 - Bezug genommen.

    Rn. 43 Tatsächliche Umstände, die die Prognose rechtfertigten, der Kläger werde sich in Zukunft rechtstreu verhalten, sind nicht dargetan oder sonst ersichtlich (ebenso die Wertung des Landgerichts Münster vom 9. Juni 2009 - 3 KLs 210 Js 318/08 - 13/09 -, Seite 30):.

  • BGH, 25.04.1991 - III ZR 74/90

    Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer

    Dem Frachtführer gegenüber ist der Empfänger zudem mit Annahme des beförderten Gutes nach § 436 HGB bzw. Art. 13 Abs. 2 CMR zur Zahlung der aus dem Frachtbrief zu entnehmenden Kosten verpflichtet, die nicht ziffernmäßig aufgeführt sein müssen (BGH Urteil vom 23. Januar 1970 - I ZR 35/69 - NJW 1970, 604; vgl. RGZ 71, 342, 348; Baumbach/Duden/Hopt § 436 Anm. 3 und Art. 13 CMR Anm. 1).
  • BGH, 29.06.1959 - II ZR 114/57

    Rechtsmittel

    Die Grenzen der Zahlungspflicht werden nicht durch den Frachtvertrag bestimmt, in den der Empfänger nicht eintritt, sondern allein durch den Inhalt des Frachtbriefs (RGZ 71, 342, 344).
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