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| RG, 02.07.1909 - Rep. VII. 500/08 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 71, 363
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.09.1971 - VIII ZR 38/70
Schuldbefreiungsanspruch im Konkurs
Nach allgemeiner Meinung gehört der Befreiungsanspruch zur Konkursmasse und verwandelt sich in der Hand des Konkursverwalters in einen Zahlungsanspruch auf den vollen Betrag der Schuld des Gemeinschuldners und nicht bloß der dem Gläubiger gebührenden Konkursquote (RGZ 71, 363; 81, 250; 93, 212; 139, 321;… Jaeger/Lent KO 8. Aufl. § 23 Anm. 14 f;… Mentzel/Kuhn KO 7. Aufl. § 1 Anm. 38).In der Entscheidung RGZ 71, 363 bringt das Reichsgericht aber auch zum Ausdruck, daß, sowenig der Schuldner durch den Konkurs von seiner Schuld zu dem nicht gedeckten Teil befreit werde, sowenig auch der Konkurs eine Befreiung des Regreßschuldners bewirke, weil andernfalls dieser einen durch nichts gerechtfertigten Gewinn ziehe.
- OLG Düsseldorf, 26.03.2010 - 22 U 173/09 Bereits das Reichsgericht hat zum Ausdruck gebracht, dass, sowenig der Schuldner durch den Konkurs von seiner Schuld zu dem nicht gedeckten Teil befreit werde, so wenig auch der Konkurs eine Befreiung des Regressschuldners bewirke, weil andernfalls dieser einen durch nichts zu rechtfertigenden Gewinn erziele (RGZ 71, 363).
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