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Rechtsprechung
   RG, 23.04.1909 - Rep. VII. 272/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1909,108
RG, 23.04.1909 - Rep. VII. 272/08 (https://dejure.org/1909,108)
RG, Entscheidung vom 23.04.1909 - Rep. VII. 272/08 (https://dejure.org/1909,108)
RG, Entscheidung vom 23. April 1909 - Rep. VII. 272/08 (https://dejure.org/1909,108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 71, 89
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 29.11.2007 - IX ZR 30/07

    Zur Anfechtbarkeit von Globalzessionen

    Stand dem Schuldner aufgrund einer in unkritischer Zeit getroffenen Vereinbarung eine Ersetzungsbefugnis zu, so trifft dies für jede Leistung, durch die er sich von seiner Pflicht befreien darf, ebenfalls zu (RGZ 71, 89, 91; BGHZ 70, 177, 183;… BGH, Urt. v. 29. September 2005 - IX ZR 184/04, ZIP 2005, 2025, 2026;… MünchKomm-InsO/Kirchhof, aaO § 131 Rn. 12;… HK-InsO/Kreft, aaO § 131 Rn. 9).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92

    Konkursanfechtung bei Bardeckung

    Auch im vorliegenden Falle hat die Beklagte nicht dargetan, daß sie diese Art der Erfüllung von der Gemeinschuldnerin hätte fordern können oder sie wenigstens ihrerseits aus Rechtsgründen nicht hätte ablehnen dürfen (vgl. dazu RGZ 71, 89, 90 f; BGHZ 70, 177, 183).
  • BGH, 21.12.1977 - VIII ZR 255/76

    Konkursanfechtung und Lastschriftverfahren

    Bestand nämlich eine Verpflichtung des Gläubigers, Wechsel des Schuldners in Zahlung zu nehmen, so muß als eine Sicherung oder Befriedigung, die der Gläubiger zu beanspruchen hat, auch eine solche gelten, die durch die Hingabe von Wechseln erfolgt (RGZ 71, 89, 90/91).

    Auf eine vor oder bei der Begründung der Konkursforderung gewährte Sicherung oder Befriedigung bezieht sich daher weder § 30 Nr. 1 Fall 2 KO noch § 30 Nr. 2 KO (…Jaeger/Lent a.a.O. § 30 Rdn. 37;… Mentzel/Kuhn a.a.O. § 30 Rdn. 35;… Böhle-Stamschräder a.a.O. § 30 Anm. 4 c a.E.; vgl. auch RGZ 71, 89).

  • OLG Jena, 07.11.2007 - 4 U 971/05

    Inkongruente Deckung und Ersetzungsbefugnis des Schuldners

    Es fehlt auch dann an einer inkongruenten Deckung, wenn sich der Schuldner durch eine andere Leistung als die geschuldete von seiner Schuld befreien darf, sog. Ersetzungsbefugnis (BGH, Urteil vom 21.12.1977, Az. VIII ZR 255/76 = BGHZ 70, 177-186 = NJW 1978, 758-760, mit Verweis auf das Urteil des Reichsgerichts vom 23.04.1909, Az. VII 272/08 = RGZ 71, 89-92;… MüKo-Kirchhof, InsO, 2002, § 131 Rn. 12).
  • OLG Karlsruhe, 19.05.2017 - 14 U 165/16

    Insolvenzanfechtung: Direktzahlungen von Mietverbindlichkeiten durch einen …

    Rn. 19 Grundsätzlich kommt es für eine kongruente Erfüllung darauf an, ob der Insolvenzgläubiger diese Art der Erfüllung von dem Insolvenzschuldner hätte fordern können oder sie wenigstens seinerseits aus Rechtsgründen nicht hätte ablehnen dürfen (RGZ 71, 89; BGHZ 70, 177; BGHZ 123, 320).
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