Rechtsprechung
| RG, 23.12.1909 - Rep. IV. 44/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verjährung von Ersatzansprüchen der Armenverbände.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 72, 334
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 23.09.1958 - I ZR 106/57
Begriff der wiederkehrenden Leistung
Es ist daher mit Recht schließlich auch in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt, daß die regelmäßig wiederkehrenden Leistungen im Sinne des § 197 BGB nicht durchweg dieselbe Höhe haben müssen (RG JW 1912, 791 Nr. 5; RGZ 88, 42, 46; 153, 375, 378; vgl. auch RGZ 72, 334, 340 für die Unterhaltsleistungen;… BGB RGRK 10. Aufl. Anm. 2;… Coing in Staudinger BGB 11. Aufl. Anm. 1;… Oertmann BGB 3. Aufl. Anm. 2 f und andere). - OLG München, 28.02.1989 - 5 U 5138/88
Anforderungen an die Geltendmachung unfallbedingten Verdienstausfalls
Auch Rückstände von Rentenbeträgen unterliegen nach §S 197, 218 Abs. 2 BGB der vierjährigen Verjährung selbst dann, wenn der Anspruch bereits rechtskräftig festgestellt ist (RG HRR 1938 Nr. 1005; ebenso RGZ 72, 334/339 ff.; BGH NJW 1973, 1684/1685; OLG München VersR 1958, 201). - BSG, 09.04.1963 - 10 RV 1059/60
Versorgung nach der Personenschädenverordnung - Versorgung nach dem …
Auch das Reichsgericht (RGZ 72, 334, 341) hat hinsichtlich der Rückstände von Unterhaltsbeiträgen ausgesprochen, daß der Anspruch des Unterhaltsberechtigten der vierjährigen Verjährung ohne Rücksicht darauf unterliegt, ob der Anspruch zuvor nach Art und Höhe rechtsgeschäftlich oder richterlich festgestellt worden war.
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