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Rechtsprechung
   RG, 07.05.1910 - Rep. I. 232/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1910,67
RG, 07.05.1910 - Rep. I. 232/09 (https://dejure.org/1910,67)
RG, Entscheidung vom 07.05.1910 - Rep. I. 232/09 (https://dejure.org/1910,67)
RG, Entscheidung vom 07. Mai 1910 - Rep. I. 232/09 (https://dejure.org/1910,67)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Genossenschaft.; Konkurs.; Geschäftsanteil.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 73, 410
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 15.06.1978 - II ZR 13/77

    Unzulässigkeit der Einführung oder Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit …

    Der Geschäftsanteil eines Genossen als der Höchstbetrag, bis zu dem er sich mit Einlagen beteiligen kann ( § 7 GenG), und die Einzahlungen auf ihn sind ihrer Rechtsnatur und Zweckbestimmung nach auf einen lebenden Geschäftsbetrieb bezogen (RGZ 73, 410 ff).

    Statt dessen kann nach § 87 a n. F. die Generalversammlung mit Dreiviertelmehrheit zur Deckung eines Fehlbetrages die Einforderung auch solcher Einzahlungen auf den Geschäftsanteil beschließen, die im Zeitpunkt der Auflösung noch nicht fällig und deshalb zunächst nicht mehr geschuldet waren (vgl. RGZ 73, 410, 412;… Meyer/ Meulenbergh aaO § 87 Anm. 3).

  • LG Hamburg, 16.10.2020 - 322 O 162/20

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf offene Beträge aus übernommenen …

    Rn. 20 Insoweit der Kläger geltend macht, die Insolvenzeröffnung (und die damit durch § 48 der Satzung bewirkte Auflösung und die damit gemäß § 4 der Satzung bewirkte Beendigung der Mitgliedschaft) lasse den Anspruch gemäß der Rechtsprechung (RGZ 73, 410; BGH NJW 1978, 2595) auf die offenen Beiträge entfallen, steht dem für die vorliegende Fallgestaltung die neuere Rechtsprechung des BGH entgegen (BGH NJW-RR 2009, 1262).
  • BayObLG, 28.04.2023 - 101 VA 162/22

    Akteneinsicht eines Genossenschaftsmitglieds in die Insolvenztabelle der …

    Die entsprechenden Forderungen der Genossenschaft gegen ihre Mitglieder fallen in die Insolvenzmasse und können gemäß § 80 Abs. 1 InsO vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden (allg. M., RG, Urt. v. 7. Mai 1910, I 232/09, RGZ 73, 410, 411;… Urt. v. 15. Januar 1932, II 245/31, RGZ 135, 55, 60 f.;… Urt. v. 23. Juni 1933, II 55/33, RGZ 141, 230, 232; BGH…, Beschluss vom 16. März 2009, II ZR 138/08, NJW-RR 2009, 1262 Rn. 17;… Beuthien in Beuthien, GenG, 16. Aufl. 2018, § 7 Rn. 10;… Schöpflin, ebenda, § 101 Rn. 12;… Fandrich in Pöhlmann/Fandrich/Bloehs, GenG, 4. Aufl. 2012, § 101 Rn. 2;… Schaffland in Lang/Weidmüller, GenG, 34. Aufl. 2005, § 101 Rn. 8;… Müller, GenG, 2. Aufl. 2000, § 101 Rn. 19;… Gräser in Hettrich/Pöhlmann/Gräser/Röhrich, GenG, 2. Aufl. 2000, § 101 Rn. 9).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-17/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott schließt das Verbot der Doppelbestrafung …

    Vor dem Gerichtshof wurde von einigen Verfahrensbeteiligten darauf hingewiesen, dass auch die slowakische Wettbewerbsbehörde das streitgegenständliche Kartell verfolgt habe (Entscheidungen 2007/KH/1/1/109 vom 27. Dezember 2007 und 2009/KH/R/2/035 vom 14. August 2009), woraufhin es vor dem Regionalgericht (Krajský soud) Bratislava ebenfalls zu einem Gerichtsverfahren gekommen sei (Aktenzeichen 4 S 232/09).
  • BGH, 13.10.1954 - II ZR 295/53

    Rechtsmittel

    Dieselbe Bedeutung haben die Einzahlungen der Genossen nicht; sie dienen in erster Linie dazu, die Genossenschaft mit Mitteln auszustatten; der Einzahlungsanspruch ist schlechthin unpfändbar (RGZ 135, 55; 149, 297); erst nach Konkurseröffnung fällig werdende Einzahlungen auf den Geschäftsanteil sind nicht mehr zu leisten (RGZ 73, 410; 117, 120); die Sicherung der Gläubiger ist nur Nebenzweck der Einzahlungen; diese Funktion hat die Haftsumme.
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