Rechtsprechung
| RG, 01.03.1910 - Rep. VII. 173/09 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Form des § 88 Nr. 7 der preuß. Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 73, 73
Wird zitiert von ...
- BGH, 24.01.1986 - V ZR 244/84
Grundbuchberichtigungsanspruch - Widerlegung der Eigentumsvermutung - Preußisches …
Das Reichsgericht hat zu der ähnlichen Bestimmung des § 88 Abs. 4 Nr. 7 der Preußischen Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß als unverzichtbare Voraussetzung für ein gültiges Verpflichtungsgeschäft eine einheitliche, die Unterschrift beider Gesamtvertreter tragende Urkunde vorliegen müsse; fehle eine notwendige Unterschrift, so komme erst mit deren Nachholung eine formgerechte und damit wirksame Erklärung zustande, andernfalls sei der Vertrag nicht rechtswirksam (RGZ 67, 269, 270; 73, 73, 74/75; 139, 58, 64; vgl. auch RGZ 104, 205, 206 zur ähnlichen Vorschrift des § 56 Nr. 8 der Preußischen Städteordnung vom 30. Mai 1853).
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