Rechtsprechung
| RG, 30.05.1910 - Rep. VI. 268/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 74, 121
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 14/85
Rechtskraft der Abweisung einer auf das Nichtbestehen eines Zugewinnausgleichs …
Grundsätzlich hat ein Urteil, das eine negative Feststellungsklage aus sachlichen Gründen abweist, dieselbe Rechtskraftwirkung wie ein Urteil, das das Gegenteil dessen, was mit der negativen Feststellungsklage begehrt wird, positiv feststellt (RGZ 74, 121, 122; 78, 389, 396; 126, 18, 19; BGH Urteile vom 21. März 1972 - VI ZR 110/71 = NJW 1972, 1043 f [BGH 21.03.1972 - VI ZR 110/71]; vom 12. Dezember 1974 - II ZR 113/73 = JR 1976, 18, 19 m. Anm. Schubert;… vom 17. Februar 1983 - III ZR 184/81 a.a.O. S. 2033). - BGH, 03.02.1982 - IVb ZR 601/80
Erneute Klageerhebung nach rechtskräftiger Abweisung einer Unterhaltsklage - …
Daß sie dabei ihre im früheren Rechtsstreit vertretene Auffassung aufrecht erhalten hat, sie sei schon aufgrund ihres damaligen Gesundheitszustands arbeitsunfähig gewesen, ist unschädlich (vgl. BGHZ 49, 45, 49 f.; RGZ 74, 121, 123 f.). - BVerwG, 29.05.1967 - II B 5.67
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …
Das entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts und ist nicht klärungsbedürftig (vgl. RGZ 74, 121 [124]).
- BGH, 14.01.1955 - V ZR 43/52
Rechtsmittel
Auch hier erübrigt sich daher eine Stellungnahme zu der vom Berufungsgericht offen gelassenen Frage, ob dieser Rechtsgedanke auch auf Feststellungsurteile anwendbar ist, die dauernde Leistungen betreffen (verneinend: RGZ 74, 121 [124], Stein-Jonas-Schönke, 18. Aufl. § 323 Anm. II, 2, beide mit engerer Tragweite;… bejahend: Seuffert-Walsmann, 12. Aufl. § 323 Anm. 2, Rosenberg, Lehrbuch, 6. Aufl, S 720, Baumbach-Lauterbach, 23.Aufl, § 323 Anm. 5 B; vgl. auch OGHZ 1, 62 [67] = NJW 1947/48, 521 [522 r.Sp.]). - BGH, 31.10.1962 - V ZR 67/61
Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache durch eine nach …
U. hat das für ihn nachteilige Berufungsurteil nicht angefochten, so daß es ihm gegenüber rechtskräftig wurde; indem er nach Urteilsverkündung 3.000 DM zahlte, brachte er die gegen ihn selbst gerichteten Ansprüche insoweit zum Erlöschen, als darüber vom Oberlandesgericht erkannt worden war, nämlich in Höhe seiner Verurteilung von 100 DM und in Höhe weiterer, durch Abweisung seiner negativen Feststellungsklage positiv als von ihm geschuldet festgestellter 2.900 DM (RGZ 74, 121, 122; 78, 389, 396 f). - BGH, 27.03.1958 - II ZR 323/56
Rechtsmittel
Mit der Abweisung der negativen Feststellungsklage stand entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 74, 121; 78, 396) zwischen den Parteien rechtskräftig fest, daß die Comedia die Rechte aus dem Verleihvertrag mit der T.-Film GmbH an den Beklagten wirksam abgetreten hat.
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